Reisepass für Personen über 18 Jahren - "e-Pass"

Beschreibung

Erst - / Neuausstellung eines e-Passes (Reisepass mit biometrischen Daten) nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust, Erstausstellung für Personen über 18 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Reisepass sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr zehn Jahre gültig.

Für die Beantragung dürfen nur aktuelle Passfotos vorgelegt werden, die den neuen Richtlinien für die biometrischen Pässe entsprechen.

Hinweise hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesdruckerei.

Bitte beachten:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt zur Zeit ca. 5 Wochen, es erfolgt keine Benachrichtigung über die Abholung. Sie können sich jedoch telefonisch erkundigen, ob das Dokument bereits fertig ist.

Der Verlust eines Reisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gebühren

Gebühren

37,50 €  für Ausstellung bei einem Alter bis 24 Jahren
60,00  €     für Ausstellung bei einem Alter über 24 Jahren

zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seiten-Pass

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
 

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (1.: aktuell und 2.: nicht älter als 1 Jahr)
  • Reisepass (abgelaufen)
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis

 

zur Online-Terminvereinbarung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)