Reisepass für Personen über 18 Jahren, vorläufiger

Beschreibung

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Wochen für einen normalen Reisepass zu lange dauert und auch kein Express-Reisepass mehr beantragt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Die Notwendigkeit ist, da die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses absoluten Vorrang hat, bei der Beantragung durch die Vorlage geeigneter (Reise-)Unterlagen zu belegen.

Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten gesonderte Richtlinien.

Gebühren

26,00  €

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
 

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (1.: aktuell und 2.: nicht älter als 1 Jahr)
  • Reisepass (abgelaufen)
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis

 

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Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

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