Rentenberatung und Kontenklärung

Beschreibung

Rentenberatung und Kontenklärung gemäß Sozialgesetzbuch VI
 

Beratungen zum Rentenbeginn werden anhand der mitgebrachten mehrseitigen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf durchgeführt. Bei der Rentenberatung werden die vom Bürger /der Bürgerin vorgelegten Schreiben der Rentenversicherung erläutert.

Probeberechnungen können jedoch nur von den Rentenversicherungsträgern selbst erstellt werden. Diese stehen unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 zur Verfügung.
Die Anträge zur Kontenklärung werden gemäß den Angaben der Bürger aufgenommen.

Bearbeitungdauer: Die Beratung bzw Antragsaufnahme erfolgt sofort; die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Da für die Versicherten der Knappschaft Bahn See einige Besonderheiten gelten, ist es empfehlenswert, sich direkt an die Versichertenberater der Knappschaft zu wenden.


Links:

 

 

Benötigte Unterlagen

Da es verschiedene Rentenarten gibt, ist es leider an dieser Stellen nicht möglich, alle notwendigen Unterlagen aufzulisten. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung, um die notwendigen Unterlagen zu erfragen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original und nicht als Kopie mit. Diese erhalten Sie im Anschluss direkt wieder zurück.


falls Bevollmächtiger: Vollmacht

Zuständige Organisationseinheit(en)

Versicherungsamt (Rentenstelle)

Ansprechpartnerin

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