Schülerfahrkosten
Beschreibung
Schülerbeförderung
Die Übernahme der Schülerfahrkosten richtet sich nach der Verordnung zur Ausfüh-rung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW (Schülerfahrkostenverordnung – Sch-fkVO) vom 16. April 2005.
Zur Schülerfahrkostenverordnung
• Ein Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträ-ger der besuchten Schule besteht, wenn der Schulweg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
• Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüle-rin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule.
Entsprechende Bestellscheine für den ÖPNV sind in den Schulsekretariaten, im StadtBus KundenCenter Dormagen und auf der Homepage der Stadt Dormagen erhältlich.
Zum Bestellschein
Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler beträgt der Eigenanteil für ein Schoko- bzw. ÜT-Ticket monatlich:
12 Euro - erstes anspruchsberechtigtes minderjähriges Kind
6 Euro - zweites anspruchsberechtigtes minderjähriges Kind
0 Euro - weiteres anspruchsberechtigtes minderjähriges Kind
12 Euro - volljähriges anspruchsberechtigtes Kind
Kontaktdaten Verkehrsunternehmen:
Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen
Willy-Brandt-Platz 1
41539 Dormagen
Telefon 02133 1 94 49
Öffnungszeiten:
montags bis freitags 7 bis 18 Uhr
samstags 7 bis 12 Uhr
www.stadtbus-dormagen.de
info@stadtbus-dormagen.de
Offene Ganztagsschule: Zum Flyer
Ihr Kontakt zur Schulverwaltung der Stadt Dormagen:
schulverwaltung@stadt-dormagen.de
Tel.: 02133 257 445
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
E-Mail: alexandra.kern-hartmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-445
zum Kontaktformular