Wohnungshygieneangelegenheiten

Beschreibung

Im Rahmen der Wohnungsaufsicht können auf Grund von Mieterbeschwerden Wohnungen durch die Behörde (Stadt in Zusammenarbeit mit Kreisgesundheitsamt) überprüft werden. Dies gilt für gravierende Mängel im Sinne des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG-NRW)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Soziales Wohnen

Ansprechpartnerin

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