Förderprogramm "Klimafreundliches Dormagen"
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Förderprogramm zurzeit ruht und keine weiteren Anträge für Photovoltaik-Anlagen oder Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden können.
Private Haushalte sind für rund 34 Prozent des Energieverbrauches in Dormagen verantwortlich. Auf den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistung entfallen weitere 16 Prozent. Ziel des Programms ist es, mit den verfügbaren städtischen Mitteln, möglichst große Klimaschutz- und Klimaanpassungseffekte zu erreichen sowie einen Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zur Durchführung wünschenswerter Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu geben.
Daher fördert die Stadt Dormagen innerhalb des Stadtgebietes die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung in bauaufsichtlich genehmigten, privaten Gebäuden zu Wohnzwecken.
Was wird gefördert?
Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp
- für Anlagen bis einschließlich 1 kWp (steckerfertige PV-Anlagen, "Balkon-Solaranlagen"): pauschal 100 Euro
- für Anlagen größer 1 bis einschließlich 5 kWp: pauschal 350 Euro
- für Anlagen größer 5 bis einschließlich 10 kWp: pauschal 650 Euro
- für Anlagen größer 10 bis einschließlich 30 kWp: pauschal 1.000 Euro
Dach- und Fassadenbegrünung
- Extensive Dachbegrünung: Max. 15 Euro/Quadratmeter gestalteter Fläche; Pro Maßnahme maximal 1.500 Euro
- Fassadenbegrünung: Max. 500 € pro Maßnahme
Jedoch generell max. 50% der Gesamtkosten einer Maßnahme!
Wichtig zu wissen:
Anträge auf Förderung können mit den dafür vorgesehenen Dokumenten beantragt werden (s.u.). Bitte beachten Sie auch, die in den Antragsformularen unter "Checkliste" aufgeführten zusätzlichen Dokumente, die dem Antrag beigelegt werden müssen. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen per Mail an die im Antrag angegebene Adresse geschickt werden.
Die Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer in Auftrag gegeben werden. Maßnahmen, die bereits vor Bekanntgabe der Fördernummer in Auftrag gegeben wurden, werden nicht gefördert. Dem Auszahlungsantrag muss ein entsprechender Nachweis beigelegt werden, der Auskunft über das Beauftragungsdatum gibt (s. Checkliste Auszahlungsformular).
Gemeinsam mit der Antragstellung kann im Ausnahmefall auf schriftlichen Antrag per Mail ein vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn genehmigt werden.
Für einen ersten Einblick, ob Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage und/oder eine Dachbegrünung geeignet ist, können Sie unser Solar- und Gründachpotenzialkataster nutzen. Sie finden dort auch Tipps und Hinweise zur Planung, sowie die Möglichkeit eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen.
Zudem empfehlen wir Ihnen gerne, einen Blick auf die Informationsseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rund um das Thema Photovoltaik zu werfen: Sonnenklar: Solarstrom nutzen, wie es für dich passt! . Dort finden Sie vor allem auch umfassende Informationen zum Thema steckerfertige PV-Anlagen ("Balkonsolaranlagen").
Des weiteren finden Sie Informationen der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung unter Mehr Grün am Haus (mehrgruenamhaus.de)