Gesetzliche Ruhezeiten
Beschreibung
Ruhezeiten im Stadtgebiet gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dormagen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen von 2019
§ 12 Wahrung der Mittagsruhe und sonstiger Ruhezeiten
- Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die Allgemeinheit stören können, dürfen nur an Werktagen, Montag bis Samstag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern, Holzhacken, Hämmer, Sägen, Bohren usw.
- Absatz 2 findet keine Anwendung auf landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten