Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, Ausnahme

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mögliche eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 StVO zu erteilen.

In der Regel ist der Antrag 14 Tage vorher bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Nach Antragstellung wird geprüft, ob diese Vorraussetzungen vorliegen.
 

Gebühren

 Je Sonn-/ Feiertag 55,00 € bis maximal 350,00 €

Formulare

Ausnahmegenehmigung bei Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

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