6. Versicherung
Alle Objekte sind, falls eine Präsenz-Ausstellung möglich sein sollte, für die Dauer des Verbleibs im Kulturhaus versichert.
7. Ausstattung und Form der Arbeiten
Falls eine Präsenz-Ausstellung möglich sein sollte, gilt: Bilder und Arbeiten, die zum Aufhängen bestimmt sind, müssen mit den erforderlichen Einrichtungen (Rahmen, Ösen etc.) ausgestattet sein. Das Fehlen einer geeigneten Aufhängevorrichtung ist ein Ausschlusskriterium. Gleiches gilt auch für bereits jurierte Exponate für den Fall, dass erst im Nachhinein das Fehlen der Vorrichtung festgestellt wird. Die Breite der Werke darf 150 cm (bei Tryptichen 200 cm) nicht überschreiten. Wenn erforderlich, sind die Objekte mit einem passenden Podest auszustatten. Sie müssen ohne technische Hilfsmittel transportiert werden können. Alle Kunstwerke müssen stabil und mit Titel und Anschrift des Künstlers (Rück- bzw. Unterseite) versehen sein. Die auf der Anmeldung gemachten Angaben sind verbindlich und können nach dem Einreichen der Exponate nicht mehr verändert werden.
8. Verkauf
Ein Verkauf der ausgestellten Arbeiten erfolgt nur durch die Künstlerin/den Künstler. Die Arbeiten können erst nach Ende der Ausstellung entnommen werden.
Für den Fall, dass eine Präsenz-Ausstellung ausgerichtet werden kann, müssen Inhaber*innen digitaler Kunstwerke garantieren, dass die Werke in Printform vorliegen und für eine ordnungsgemäße Hängung geeignet sind.
Videoformate können nur für die Online-Ausstellung eingereicht werden.