Gebühren der Stadtbibliothek Dormagen


Nachfolgend aufgelistet finden Sie die gültigen Gebühren der Stadtbibliothek Dormagen (ab 1. Januar 2024) :

Servicegebühren

 

Gültig ab 1. Januar 2024

 

Ausweis für Erwachsene
€ 20,00 Euro / Jahr

Monatsausweis für Erwachsene
€ 5,00

Ausweis für E-Books
€ 15,00 / Jahr

Familienausweis (Familien, Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften)
€ 30,00 / Jahr

Ausweis für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Kinder
kostenlos

Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche
€ 2,50

Ersatzausweis für Erwachsene
€ 5,00

Ermäßigungen
lt. Familienpass
bzw. JULEICA

Vorbestellung/Reservierung pro Medieneinheit/
Beschaffung Kundenwünsche:
€ 1,00

Überschreitung der Leihfrist/Reparaturen:

 

Ab 1. Januar 2024

 

Überschreitung der Leihfrist

vom 1. – 7. Tag:
€ 2,00

vom 8. – 14. Tag:
€ 3,00

ab 15. Tag:
€ 4,00

Bearbeitungsgebühr für Mahnschreiben per Post:

1. – 3. Mahnung
€ 1,00

4. Mahnung
€ 15,00

Bei Verlust der Medien:
Wertersatz

Reparatur- und Reinigungsgebühren
€ 1,00

defekte CD-Hülle
€ 1,00

defekte Hörbuch-Hülle
€ 1,00

defekte Etiketten
€ 1,00

Reinigung Bibliothek der Dinge
€ 5,00

Besondere Serviceleistungen

Ausdrucke/Kopien:

A4, schwarz/weiß
€ 0,10

A4, farbig
€ 0,50

A3, schwarz/weiß
€ 0,20

A3, farbig
€ 1,00

Scans:

A4
€ 0,10

A3
€ 0,20

Raummiete
€ 100,00

Überweisung ausstehender Gebühren

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen können.

Unsere Bankverbindung lautet:

  • Name der Bank: Sparkasse Neuss
  • Empfänger: Stadt Dormagen
  • IBAN: DE27 3055 0000 0000 3305 22
  • BIC: WELADEDN
  • Verwendungszweck: Name, Vorname, Bibliotheksausweisnummer, Gebühr Stadtbibliothek

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.

In begründeten Einzelfällen kann die Bibliotheksleitung im Einvernehmen mit der zuständigen Fachbereichsleitung befristete Ausnahmen von der Gebührenordnung zulassen.

Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung vom 01.01.2019 außer Kraft.