Bauverwaltung

Erschließungsbeitrag
Dieser wird erhoben für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) und die städt. Beitragssatzung.

Erschließungskostenbeitragsbescheinigung
Erschließungskostenbeitragsbescheinigung, Straßenanliegerbescheinigung, Beitragsbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Anwohnerbescheinigung oder eine Bescheinigung, ob das entsprechende Grundstück an eine öffentliche Verkehrsanlage angrenzt oder eine Bescheinigung, ob und ggf. in welcher Höhe für das betreffende Grundstück noch Erschließungskosten zu begleichen sind. Hierzu wird folgendes benötigt:     Name und Anschrift des Antragstellers     Name und Anschrift des/der Grundstückseigentümer/s falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, ist eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers erforderlich  Grundstücksangaben (Straßenlage, Gemarkung, Flur und Flurstück)

Der Antrag kann persönlich, schriftlich (formlos) oder per Fax/E-Mail erfolgen. Leider ist eine telefonische Antragstellung nicht möglich. Die Bescheinigung kann abgeholt oder zugeschickt werden.
Gebühr: 10 Euro

Ansprechpartnerin:

Karina Czaja
Tel.: 02133 – 257 895
E-Mail: karina.czaja@stadt-dormagen.de

Stellplatzablöse
Die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Dormagen vom 02.12.2019 trifft Regelungen für die Fälle, in denen die notwendigen Stellplätze, Garagen oder Fahrradstellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können und deshalb auf die Herstellung der notwendigen Stellplätze ausnahmsweise verzichtet werden kann (§ 48 Abs. 2 BauO NRW i. V. m. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW)
Die Entscheidung über den Verzicht auf die Herstellung wird nach pflichtgemäßen Ermessen getroffen.
Ein Rechtsanspruch auf den Verzicht der Stadt Dormagen besteht grundsätzlich nicht.

- Satzung -

Ansprechpartnerin:

Petra Pferrer
Tel.: 02133 – 257 892
E-Mail: petra.pferrer@stadt-dormagen.de

Straßenausbaubeiträge
Die Stadt erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die nachmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten Beiträge als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen gebotenen wirtschaftlichen Vorteile. Rechtsgrundlage hierfür sind § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NW) vom 21.10.1969, §§ 7 und 41 Abs. 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) und die Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 27.12.2010 - jeweils in der z. Z. gültigen Fassung.
Ein Beitrag kann auch nur für Verbesserungen und Erweiterungen von Teileinrichtungen (Beleuchtung, Fahrbahn, Geh-/ Radwege etc.) erhoben werden.

Umlegung
Neuordnung von Grundstücken, Grenzregelung, Bodenordnung, Grundstücksankauf und -tausch, Umlegung, Baulandumlegung. Zur Erschließung oder Neugestaltung können Grundstücke neugeordnet werden, um eine sinnvolle (bauliche) Nutzung entsprechend der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§§ 45 ff Baugesetzbuch

Zwischenarchiv
Das Zwischenarchiv der Stadt Dormagen verwahrt u.a. alle Hausakten von Wohn- und Industriebauten des Dormagener Stadtgebietes. Gegen Vorlage des Eigentumsnachweises bzw. einer entsprechenden Vollmacht können die Hausakten eingesehen werden bzw. Kopien/Lichtpausen gegen Gebühr ausgehändigt werden.

Gebühren
5,00 € (Akteneinsicht) zuzüglich Gebühren für gefertigte Kopien/Lichtpausen
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen vom 24.04.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.12.2017
Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) vom 16.03.2010 in der derzeit gültigen Fassung

Bei Fragen können Sie sich direkt an die für die jeweils angegebenen Stadtteile zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht oder telefonisch an das Baubürgerbüro wenden.

Ansprechpartner:

Werner Beyer
Tel.: 02133 – 257 868
E-Mail: werner.beyer@stadt-dormagen.de

Baubürgerbüro:

Tel.: 02133 – 257 700
E-Mail: baubuergerbuero@stadt-dormagen.de