Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen frei gemacht: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz „Bau-Turbo“ –, das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, sollen Bauvorhaben künftig deutlich einfacher und zügiger genehmigt und umgesetzt werden können. Anlass für die aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in vielen urbanen Räumen in Deutschland.
Jedes Bauvorhaben beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Hier setzt der Bau-Turbo als wesentlicher Teil der aktuellen Änderung des BauGB an, um insbesondere das planungsrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl vor als auch innerhalb bauordnungsrechtlicher Genehmigungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Zur Schaffung von Wohnraum kann auf die bislang städtebaulich erforderliche Aufstellung eines Bebauungsplans im Vorfeld von Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden. Ebenfalls besteht nunmehr die Möglichkeit, weitreichende Abweichungen bzw. Befreiungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorschriften innerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Förderung des Wohnungsbaus zuzulassen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Stadt Dormagen den erforderlichen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorschriften aktiv zustimmt.
Der Rat der Stadt Dormagen hat daher in seiner Sitzung am 26.03.2026 einen Beschluss über die Anwendung des Bau-Turbos und die Zuständigkeiten bei der Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gefasst. In diesem Zuge hat der Rat entsprechende Grundsatzbeschlüsse beschlossen, anhand derer die Verwaltung prüft, ob für ein Wohnbauvorhaben der Bau-Turbo zur Anwendung kommen kann. Jeder Antrag wird im Sinne einer Einzelfallprüfung sorgfältig geprüft und entschieden; ggf. erfolgt eine Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien der Stadt Dormagen.
Es wird dringend empfohlen, vor Antragstellung eine planungsrechtliche Vorberatung bei den zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wahrzunehmen.
Umfangreiche weitere Informationen zum Bau-Turbo sowie die Grundsatzbeschlüsse zu dessen Anwendung können über folgenden Link abgerufen werden:
SessionNet | Grundsatzbeschlüsse zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos (§§ 31, 34, 246e BauGB)
Auskünfte erteilen
Von der Bauaufsicht:
Frau Hachenberg (02133 257 6116)
Frau Rath (02133 257 6125)
Frau Kahre (02133 257 6126)
Frau Strohbücker-Geller (02133 257 6115)
Von der Stadtplanung:
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Frau Islek-Turan (02133 257 6153)