Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

(Für weitere Informationen zur Kindertagespflege klicken Sie einfach auf die Überschrift)

 

Volljährige Personen, die sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren, nehmen bitte Kontakt mit der Fachberatung für Kindertagespflege auf (per Mail: kindertagespflege[@]stadt-dormagen.de). Bei einem unverbindlichen Beratungstermin erhalten Sie zunächst alle notwendigen Informationen über das Prozedere und Ihre mögliche zukünftige Tätigkeit.

Hospitationen bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen werden empfohlen und können auf Wunsch durch die Fachberatung vermittelt werden.

Wenn Sie weiterhin interessiert sind, füllen Sie die Bewerbungsunterlagen aus, die Ihnen von der Fachberatung zugeschickt werden. Nach Prüfung dieser Unterlagen wird ein weiterer Beratungstermin vereinbart, in welchem Ihre Eignung durch die Fachberatung eingeschätzt wird. Über diese Eignungseinschätzung wird Ihnen auch eine Bescheinigung ausgestellt, mit welcher Sie sich bei einem Qualifizierungskurs anmelden können.
Anbieter von Qualifizierungskursen sind Weiterbildungsstätten sowie andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung zum Beispiel in den benachbarten Städten Neuss, Düsseldorf und Köln.

Nach Abschluss des tätigkeitsvorbereitenden Teils der QHB Grundqualifizierung erfolgt im gemeinsamen Gespräch mit der Fachberatung die Eignungsfeststellung und nach Beantragung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (siehe Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis‘) erhalten Sie eine Pflegeerlaubnis, welche zur Betreuung von bis zu 5 Kindern berechtigt.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis

  • Freude und Interesse am Umgang mit Kindern
  • Entsprechende Persönlichkeit und Sachkompetenz
  • Bereitschaft zur Kooperation mit den Familien, anderen Kindertagespflegepersonen, Fachberatungsstellen, Familienzentren und Kindertageseinrichtungen
  • Entsprechende Erfahrung sowie Kenntnisse über die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung von Kindern
  • Geeignete Persönliche Verhältnisse
  • Physische und Psychische Gesundheit und Belastbarkeit, Nachweis über eine ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs ‚Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder‘ im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Infektionsschutzbelehrung nach §35 und eventuell §43 Infektionsschutzgesetz
  • Voraussetzung und wichtiges Qualitätsmerkmal ist die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. Alle Kindertagespflegepersonen die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 diese Tätigkeit erstmalig aufnehmen, sollen über eine Qualifikation nach Qualifizierungshandbuch (QHB) im Umfang von 300 UE verfügen. Diese Grundqualifikation teilt sich in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil mit 160 UE, 80 Stunden Praktikum in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und 100 UE Selbstlerneinheiten sowie einen tätigkeitsbegleitenden Teil im Umfang von 140 UE. Beide Teile enthalten außerdem Selbstlerneinheiten und werden mit einer Lernergebnisfeststellung abgeschlossen. Bereits ausbildete pädagogische Fachkräfte sollen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege über vertiefte Kenntnisse verfügen, die sie in einer Qualifizierung zur Kindertagespflege im Umfang von mindestens 80 UE erworben haben.
  • Erweiterte Führungszeugnisse (§72a SGB VIII) aller volljährigen Personen im Haushalt der Kindertagespflegeperson
  • Kindgerechte Räumlichkeiten. Eine Überprüfung findet in Form von Hausbesuchen durch die zuständige Fachberatung für Kindertagespflege statt.

Kontakt

Wenden Sie sich per Mail an die Fachberatung für Kindertagespflege: kindertagespflege[@]stadt-dormagen.de