Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten denen BaföG dem Grunde nach zusteht.
Folgendes Formular wird benötigt und ist bei der örtlichen Wohngeldstelle oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dormagen erhältlich bzw. kann hier herunter geladen werden: