Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Jugendstrafrecht steht der junge Mensch im Mittelpunkt des Verfahrens.

Unsere Aufgaben sind:

  • Beratung über die Pflichten, Rechte und strafrechtlichen Folgen von jungen Menschen, die beschuldigt werden, bis zum 21. Lebensjahr eine Straftat begangen zu haben;
  • Betreuung und Begleitung der Minderjährigen, ihrer Eltern und Heranwachsenden bereits vor der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens;
  • Mitwirken im Gerichtsverfahren: dabei wird insbesondere über die Lebenssituation der Angeklagten und deren Entwicklung berichtet;
  • Beratung über die weiterführenden Hilfsangebote und ggf. Einleitung und Durchführung der Erzieherischen Hilfen und Untersuchungshaftvermeidung;
  • Begleitung der jungen Menschen und ggf. deren Familien während des Vollzugs (Untersuchungs- und Strafhaft).

Die Beratung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenfrei. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Die Berichterstattung beim Gericht ist transparent, die Inhalte der Berichte werden mit den betroffenen gemeinsam besprochen.

Kontakt

Jugendhilfe im Strafverfahren

02133 257 258