Masterplan Grün

Der Hauptausschuss der Stadt Dormagen hatte die Verwaltung am 03.11.2021 beauftragt, einen Masterplans Grün – Biotopverbund Dormagen durch ein externes Fachbüro mit folgenden Inhalten erstellen zu lassen:

  • Darstellung des Ist-Zustandes,

  • Festlegung von Grünachsen / Biotopverbundachsen,

  • Zugang und Verbindung zu innerörtlichen Wohnsiedlungs- und Grünbereichen,

  • Wo nicht anders möglich, Definition von Trittsteinbiotopen,

  • Festlegung von Landschafts- / Naturräumen, die zukünftig von Bebauung freigehalten werden sollen – benennen von Tabuflächen,

  • Formulierung von Entwicklungszielen für die ermittelten Landschafts- / Naturräume,

  • Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.

Neben den landschaftsökologischen Aspekten sollte auch eine qualitative Aufwertung des Frei- und Erholungsraumes für die Bevölkerung erfolgen. Durch eine stärkere Vernetzung von Wohnsiedlungsbereichen mit dem Frei- und Erholungsraum sollte zudem die Wohnqualität der einzelnen Ortsteile erhöht werden. 

Mit der Ausarbeitung des  Masterplan Grün – Biotopverbund Dormagen wurde die Arbeitsgemeinschaft IVÖR / Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss e.V. beauftragt. Viele der für den Masterplan benötigten Informationen lagen bei der Verwaltung vor (s. oben), mussten jedoch durch die Arbeitsgemeinschaft ergänzt werden. Hierzu wurden durch die Arbeitsgemeinschaft diverse Gespräche mit lokalen Akteuren aus Naturschutz, Planung, Landwirtschaft, Politik, Verwaltung, Forst u.v.m. geführt. Auch wurden eigenen Kartierungen und Erfassungen dort durchgeführt, wo keine ausreichenden Daten vorlagen.

Durch den Masterplan Grün / Biotopverbund Dormagen sollen neue Grün- und Freiräume geschaffen und mit bestehenden Elementen der grünen Infrastruktur verbunden werden, auch sollen neue Lebensräume und Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen entwickelt werden. Zudem sollen durch die Aufwertung und Neuanlage von naturnahen Grün- und Freiräumen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten für den Bürger entstehen. Somit werden die heimische Biodiversität und der Biotopverbund insbesondere auch im Siedlungsbereich und dessen direktem Umland zugunsten von Natur und Mensch weiterentwickelt. Der Masterplan Grün basiert auf den zwei Säulen: 

  • Verbesserung des Biotopverbundes,
  • Entwicklung der Grünen Infrastruktur. 

Bezüglich der Verbesserung des Biotopverbundes in Dormagen werden daher im Masterplan die Leitziele formuliert:

  • Stärkung der biologischen Vielfalt durch eine deutliche Verbesserung des Status Quo. In der Folge ist ein besserer Schutz bestehender Lebensräume und Artenvorkommen anzustreben. Dies sollte landschaftsübergreifend geschehen, so dass dieses Ziel in jedem Bereich der Stadtplanung mit einbezogen werden kann.
  • Benennung von Zielarten und Zielbiotopen für den Untersuchungsraum. Diese begründen Maßnahmen und ermöglichen zudem ein Monitoring. Die nötigen Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der weiteren Entwicklung der Zielarten und Zielbiotope dienen, werden benannt.
  • Auf- und Ausbau eines funktionierenden Biotopverbunds mit Leitstrukturen, Trittsteinbiotopen und Matrix. Mit den räumlichen Vorkommen von Arten und Zielbiotopen lassen sich Verbünde bzw. funktionale Vernetzungen darstellen. Dies ermöglicht die Förderung der Ausbreitungsmöglichkeiten wenig mobiler Arten und eine essenzielle Sicherung des genetischen Austauschs von Individuen in Metapopulationen. Hierbei ist die gesamte Matrix einzubeziehen, also neben der Kulturlandschaft auch die Siedlungsräume.
  • Ökologische Verbindung Frei- und Siedlungsraum. Durch die vollständige Betrachtung des Raumes wird es ermöglicht, Biodiversität in allen Bereichen zu fördern. Durch die Vernetzungskorridore, die ein Zu- und Abwandern zulassen, besteht eine direkte Wechselwirkung zwischen Biotopverbund und Grüner Infrastruktur.

Für die Entwicklung der Grünen Infrastruktur beinhaltet der Masterplan folgende Leitziele:

  • Entwicklung eines Netzes grüner Infrastruktur durch die Ausarbeitung der bereits bestehenden Achsen Grüner Infrastruktur. Diese beziehen sowohl auf den Siedlungsbereich und dessen Randbereiche, greifen also in die Landschaft über und stellen Verbindungen her. Die vorhandenen Strukturen werden durch auszubauende Achsen ergänzt, so dass ein funktionales Netz grüner Infrastruktur entsteht.
  • Erhalt und Ausbau der Lebensqualität. Mit einem guten Angebot an Grüner Infrastruktur erhöht sich auch die Lebensqualität in einer Stadt. Dazu ist das entstandene Netzwerk durch passende Maßnahmen qualitativ aufzuwerten. Innerörtliche Räume sind mit einzubeziehen und mögliche Aufwertungen zu benennen.
  • Anpassung an den Klimawandel. Mit den Herausforderungen durch das sich ändernde Klima und die vielfältigen Raumansprüche von Mensch und Natur müssen Lösungen interdisziplinär gedacht werden. So kann in eine Klimafolgenanpassung mit Steigerung der Biodiversität investiert werden. Wesentliche Aspekte sind in diesem, schon in der nahen Zukunft immer wichtiger werdenden Zusammenhang die Förderung resilienter Ökosysteme, die Anpassung der Forstwirtschaft sowie eine deutliche Reduzierung des Wasserverbrauchs. Dabei kommt der parallel ablaufenden Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit der Maßnahme eine sehr hohe Bedeutung zu.
  • Erleben von Biodiversität im Siedlungsraum. Neben rein funktionalen Verbesserungen sollte es auch ermöglicht werden, die Natur im Siedlungsraum wie auch bei der Naherholung erlebbar zu machen. Dazu sind umweltdidaktische Elemente, eine angepasste Besucherlenkung sowie die Schaffung von naturnahen Räumen im urbanen Kontext mögliche Handlungsbestandteile.

Aus den vorgenannten Leitzielen werden im Masterplan Grün / Biotopverbund Dormagen Entwicklungsziele abgeleitet. Sie ergeben sich aus der Ist-Situation und dienen der Erreichung der übergeordneten Leitziele. Dabei sind sie konkret gefasst und im besten Fall messbar. Aus ihnen resultieren die Maßnahmen, welche schlussendlich die Umsetzung anleiten.

Als Entwicklungsziele für den Biotopverbund wurden erarbeitet:

  • Vernetzung bestehender Lebensräume verbunden mit der Schaffung neuer Lebensräume über lineare Verbundstrukturen oder Trittsteinbiotope innerhalb des Biotopverbundsystems durch Hecken, Baumreihen, Kleingehölze, Kleingewässer, Trockenbiotope, extensive Landnutzungen, Beseitigung von Barrieren u. a.
  • Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität durch die Aufwertung von Lebensräumen und spezielle Schutzmaßnahmen für die definierten Zielarten bzw. Zielbiotope, z. B. durch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen für die Feldlerche oder die Optimierung der Lebensbedingungen der Zauneidechse.
  • Pflege bestehender Lebensräume zur Stabilisierung der Artengemeinschaften und Erreichung eines dauerhaften Schutzes.
  • Förderung der Entwicklung der Populationen seltener und für das Stadtgebiet charakteristischer Arten durch gezielte Maßnahmen, z. B. durch die Herrichtung von Eiablageplätzen auf grabbaren, sandigen Böden für die Zauneidechse.
  • Förderung der siedlungstypischen Flora und Fauna durch ökologische Aufwertung der Ortsränder und Vernetzung bzw. Aufwertung von Korridoren zwischen Siedlungsinnenraum und freier Landschaft, z. B. durch die Förderung von ortsnahen Streuobstwiesen und die Anbindung der Ortschaften durch die Pflanzung von Hecken oder Alleen.
  • Förderung und Lenkung der ruhigen Erholung in der freien Landschaft durch Aufwertung des Radwegenetzes und Schaffung von Beobachtungspunkten.

Die Entwicklungsziele für die grüne Infrastruktur lauten:

  • Sicherung und Entwicklung von verfügbarem und qualitätsvollem urbanen Grün in der Wohnumgebung zur Förderung der Gesundheit und Erhöhung der Lebensqualität und Zufriedenheit mit der Wohnumgebung. Vernetzung von wohnortnahen, öffentlichen Grünräumen und Erhöhung von Grünverbindungen / grünen Wegesystemen, um eine direkte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, möglichst ohne erforderliche PKW-Nutzung sicherzustellen (Förderung nachhaltiger, umweltverträglicher Mobilität).
  • Erhöhung des Anteils schattenspendender Grünstrukturen und Begrünung grauer Infrastruktur (z. B. Hof- und Gebäudebegrünung, Straßenbäume), um die Aufenthaltsqualität in der direkten Umgebung von Wohngebäuden zu verbessern, zur Temperatursenkung und um Hitzebelastung durch Beschattung zu mindern sowie zur Schaffung von Verdunstungskühle und Bindung von CO2.
  • Beruhigung von Straßen, um die Aufenthaltsqualität in der direkten Umgebung von Wohngebäuden und die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Grünräumen zu verbessern.
  • Förderung vielfältiger (extensiver) urbaner Grünstrukturen, die aufgrund ihrer hohen Struktur- und Substratvielfalt unterschiedlichste Lebensraumansprüche von Tier- und Pflanzenarten abdecken (Erhöhung der biologischen Vielfalt).
  • Sicherung und Neuanlage von Naturerfahrungsräumen, Schulgärten, Gemeinschaftsgärten / Urban Gardening und Kleingärten als Beitrag zu Umweltbildung, Naturerleben und Förderung sozialer Kontakte.
  • Bevorzugung standortangepasster Bepflanzung, einschließlich der Anpassung der Pflanzenauswahl an die Folgen des Klimawandels.

Für die Realisierung der Entwicklungsziele durch geeignete Maßnahmen enthält der Masterplan eine Vielzahl an Vorschlägen. Um der Verwaltung die Umsetzung von Maßnahmen zu erleichtern, wurden Maßnahmensteckbriefe mit Handlungsempfehlungen für einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenpakete erarbeitet.

Diese Maßnahmensteckbriefe sind grundsätzlich kurz gefasst, mit weitgehend einheitlichem Layout und einer Darstellung von Hintergrundinformationen (Notwendigkeit der Maßnahme, ggf. wissenschaftliche Begründung, Problemdarstellung mit lokalem und regionalem Bezug). Die Maßnahmen werden kurz beschrieben, die Örtlichkeit evtl. mit Foto des betroffenen Landschaftselements bzw. Habitats oder der Zielart (z. B. Kreuzkröte in einer Abgrabung) dargestellt.  Die Maßnahmensteckbriefe stellen somit für die Verwaltung ein gut hervorragendes Instrument für die Realisierung von Maßnahmenvorschlägen des Masterplanes Grün/ Biotopverbund Dormagen dar.

Der Masterplan Grün – Biotopverbund Dormagen ist ein verbindliches Instrument für die zukünftige Entwicklung Dormagens. Aufgesattelt auf dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept des Flächennutzungsplanes sollen die Festlegungen zur Bestimmung inner- und außerörtlicher Grünbereiche und zur ökologischen Entwicklung und Vernetzung dieser Flächen im gesamtstädtischen Zusammenhang (Biotopverbund) sukzessiv umgesetzt werden. 


Anhang 1: Landschaftsanalyse
Anhang 2: Bestandsanalyse