Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne dienen im Wesentlichen dazu, Lärmprobleme sowie ihre Ursachen zu identifizieren. Ziel der Planung soll es sein, schädliche Auswirkungen wie Belästigungen durch Umgebungslärm zu beseitigen oder zu minimieren. Die Stadt Dormagen ist hierbei ausschließlich für die Lärmaktionsplanung des durch Straßenverkehr verursachten Lärms zuständig. Für die bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen ist seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Somit findet der Schienenverkehr im Lärmaktionsplan für die Stadt Dormagen keine weitere Berücksichtigung (Anmerkung: Die Schienenwege im Dormagener Stadtgebiet bereits umfassend mit Schallschutzwänden versehen).

Bevor die Stadt Dormagen mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beginnen konnte, wurden zunächst durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Lärmbelastungen entlang der Hauptverkehrsstraßen anhand von sog. Isophonenkarten kartiert. Kartiert wurden nach § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bereiche, in denen tagsüber ein Schalldruckpegel LDEN von 70 dB(A) oder nachts von LNight von 60 dB(A) erreicht oder bereits überschritten wird. Erfasst wurden dabei:

  • Lärmquellen,
  • die Intensität der Lärmbelastung sowie
  • die davon betroffene Zahl an Bewohnern.

Nicht berücksichtigt wurden Industrie- und Gewerbegebiete nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie Gebiete mit entsprechender Eigenart (§ 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).

Auf Grundlage dieser Kartierung hat die Stadt Dormagen ein Fachbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes beauftragt. Die ermittelten Lärmprobleme und damit verbundenen (möglichen) Negativauswirkungen sollten ergänzt um Lösungs- und Verbesserungsvorschläge in einem Gutachten festgehalten werden. Nachfolgend hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Dormagen Prioritäten, Maßnahmen, deren Reihenfolge und Ausmaß sowie den zeitlichen Ablauf festgelegt.

Die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes können sich auch auf andere Planungen auswirken (bspw. Bauleit-, Regional- und Verkehrsplanung). Durch die frühzeitige Einbindung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung in die genannten Fachplanungen wird allerdings sichergestellt, dass mögliche Konfliktfälle zwischen verschiedenen Planungen oder Projekten von Vornerein ausgeschlossen werden.

Untersuchungsumfang

Nach der Zuständigkeitsordnung in NRW werden nur die in der Baulast des Bundes und des Landes liegenden Hauptstraßennetze (§ 47 b BImSchG) kartiert. Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne ergeben sich aus § 47 d Abs. BImSchG in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG. Hier werden die Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Bundes- und Landstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von >3 Mio. Kraftfahrzeuge im Jahr dargestellt.

Dies sind in Dormagen:

  • die Autobahn A 57
  • die Bundesstraße B 9
  • die Landstraßen L 280 und L 380

Entlang dieser Straßen gilt der Schutz vor allem empfindlichen Nutzungen (Wohngebieten, Schulen, Krankenhäusern) sowie im besonderen Maße den Ortsdurchfahrten. Die Lärmbelastung ist vor allem auf die Stärke des Verkehrsaufkommens und auf die Lärmemission (z.B. Fahrgeschwindigkeit) der Fahrzeuge zurückzuführen. Auch der Zustand der Fahrbahn ist hierbei ein wesentlicher Faktor.

Ablauf

Das externe Gutachterbüro hat durch die Erstellung von Lärmkarten und Konfliktplänen die Voraussetzungen für Betroffenheitsanalysen und eine Maßnahmenplanung geschaffen.

Diese wurden verwaltungsintern abgestimmt und nachfolgend der Öffentlichkeit vorgestellt, die vom 18. September bis zum 19. Oktober 2015 die Möglichkeit hatte, an der Ausarbeitung mitzuwirken. Als Informationsmaterialien standen hierzu der Entwurf des Lärmaktionsplanes und ein Info-Flyerim pdf-Format zur Verfügung.

Nachfolgend wurde der Lärmaktionsplan angepasst. Am 10.12.2015 hat der Rat der Stadt Dormagen den Lärmaktionsplan der Stufe II beschlossen. Dieser ist im Amtsblatt der Stadt Dormagen am 28.01.2016 bekanntgemacht worden.

2021 wurde die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 durchgeführt. Hierzu wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 2 in Bezug auf seine Aktualität geprüft.

Um Lärmprobleme und ihre Ursachen identifizieren, hatten auch die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, an der Ausarbeitung mitzuwirken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 01.02.2021 bis zum 01.03.2021 statt. Interessierte und / oder Betroffene Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Anregungen zu den genannten Straßen mitzuteilen.

Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden nachfolgend vom Rat der Stadt Dormagen abgewogen und der aktualisierte Lärmaktionsplan beschlossen.

Mögliche Maßnahmen für eine Lärmminderung können sein:

  • Der Bau von Lärmschutzanlagen entlang der Straße (vornehmlich Schnellstraßen) wie etwa durch Lärmschutzwälle/-wände,
  • Veränderung der Straßenlage (z.B. Bau einer Umgehungsstraße, Tunnelführung),
  • Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsreduzierung,
  • Vermeidung von Durchgangsverkehr in Wohngebieten,
  • Geschwindigkeitsbegrenzung in dafür festgelegten Zeitfenstern (Tag/Nacht),
  • Maßnahmen an Gebäuden (Z.B. schallschützende Vorbauten, Einbau von Schallschutzfenstern),
  • Verwendung von geräuschmindernden Fahrbahnbelägen,
  • Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln (Modernisierung der Busflotte z.B.),
  • Einrichtung von Ladezonen (sofern benötigt),
  • Reduzierung des LKW-Anteils (LKW-Fahrverbot für Schwerlaster, bei Nacht Verlegung auf Ausweichstraßen), Schaffung von LKW-Leitsystemen,
  • Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsbehörden/Polizei,
  • Förderung des Radverkehres.

Seit 2015 umgesetzte Maßnahmen:

Die Ortsdurchfahrt der L 280 in Delhoven wurde mit lärmminderndem Asphalt saniert.

Das Radwegenetz wurde weiter ausgebaut, hier ist insbesondere der Lückenschluss an der B 9 zu nennen. Jüngst wurde 2019 als wichtige Maßnahme zur Förderung des Radverkehres ein Radweg zwischen den Stadtteilen Stürzelberg und Zons fertiggestellt.

Zukünftig vorgesehene Maßnahmen:

Eine wesentliche Lärmschutzmaßnahme in Dormagen wird die Errichtung einer knapp 670m langen Autobahn-Lärmschutzwand in nördlicher Fahrtrichtung entlang des Stadtteiles Horrem sein. Hier soll im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB 57 beginnend an der Anschlussstelle Dormagen bis zur Überführung der Kreisstraße K 12 die Errichtung einer sogenannten „Halb-Galerie“ stattfinden.

Als weitere Maßnahme im Planfeststellungsverfahren von Strassen.NRW ist der geplante Bau einer Lärmschutzwand an der A 57 entlang des Stadtteiles Delrath (in südlicher Fahrtrichtung) zu nennen.

Aktuell führt die Stadt Dormagen nun die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durch. Hierbei wird der Lärmaktionsplan der Stufe 3 aus dem Jahr 2021 überprüft und ergänzt.

Die Bürgerschaft sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, vom 16. Februar bis 18. März unter der E-Mail umweltteam[@]stadt-dormagen.de ihre Anregungen zu den genannten Straßen einzubringen.

Die Ergebnisse werden nachfolgend durch die Verwaltung abgewogen und dem Rat der Stadt Dormagen zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen:

Lärmaktionsplan Dormagen 2021

Lärmaktionsplan 2024 - Stand Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärmkarte Dormagen 

Lärmkarte Nachts Dormagen