Was ist eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung zeigt:

Das Dokument ist echt.

An dem Dokument wurde nichts verändert.

Das schwere Wort dafür ist:

Amtliche Bestätigung.

Wer beglaubigt ein Dokument?

Nicht jeder kann ein Dokument beglaubigen.

Das kann nur ein Mitarbeiter vom Bürger-Amt.

Oder ein Notar.

Wo wird Ihr Dokument beglaubigt?

Sie können Ihr Dokument im Bürger-Amt beglaubigen lassen.

Das Bürger-Amt ist im Rathaus von der Stadt Dormagen.

Das ist die Adresse vom Bürger-Amt:

Paul-Wierich-Platz 2

41539 Dormagen

Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:

Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:

  • Montag:              
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
    • 14:00 – 17:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Dienstag:            
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
    • 14:00 – 17:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Mittwoch:            
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
  • Donnerstag:      
    • 14:00 – 18:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Freitag:
    • 08:00 – 13:30  ohne einen Termin
  • Samstag:            
    • 10:00 – 13:00  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben

Hier können Sie einen Termin buchen: Terminvergabe

Benötigen Sie ein beglaubigtes Dokument?

Dann gehen Sie ins Bürger-Amt.

Bringen Sie Ihr Dokument mit.

Ein Mitarbeiter vom Bürger-Amt schaut sich Ihr Dokument genau an.

Der Mitarbeiter achtet darauf:

  • Ist die Unterschrift auf dem Dokument echt?
  • Und ist das Siegel auf dem Dokument echt?

Der Mitarbeiter vom Bürger-Amt sieht dann:

Das Dokument ist echt.

Oder das Dokument ist nicht echt.

Wenn das Dokument echt ist:

Der Mitarbeiter vom Bürger-Amt kopiert das Dokument.

Auf das kopierte Dokument kommt ein Stempel.

Und zu dem Stempel kommt noch eine Unterschrift.

Die Unterschrift von dem Mitarbeiter vom Bürger-Amt.

Jetzt ist Ihr Dokument beglaubigt.

Das kostet die Beglaubigung von Ihrem Dokument

Die Beglaubigung kostet:

4 Euro und 20 Cent

Bitte bringen Sie das Geld mit ins Bürger-Amt.

Brauchen Sie mehrere Beglaubigungen?

Der Mitarbeiter vom Bürger-Amt sagt Ihnen was Sie bezahlen müssen.

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten

Ihr Dokument wurde nicht in deutscher Sprache geschrieben?

Dann muss das Dokument in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Das ist wichtig bevor das Dokument beglaubigt werden kann.

In die deutsche Sprache übersetzen darf nur:

Ein staatlich anerkannter Übersetzer.

Wurde Ihr Dokument in die deutsche Sprache übersetzt?

Dann kann das Dokument beglaubigt werden.

Das macht ein dann ein Notar.

Wichtig

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten:

  • Bekommen Sie nicht im Bürger-Amt.
  • Gehen Sie zu einem Notar.

Öffentliche Beglaubigung

Sie brauchen eine öffentliche Beglaubigung?

Zum Beispiel:

Für Dokumente aus dem Erb-Recht.

Oder für Dokumente aus dem Familien-Recht.

Oder für Dokumente aus dem Vereins-Recht.

Diese Dokumente werden vom Notar beglaubigt.

Wichtig

Eine öffentliche Beglaubigung kann nur ein Notar machen.

Die öffentliche Beglaubigung bekommen sie nicht im Bürger-Amt.

Das sind Ihre Ansprech-Partner beim Bürger-Amt:

Andrea Bach
E-Mail
: andrea.bach[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 209

Laura-Caterina Floris
E-Mail:
laura-caterina.floris[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 229

Tanja Hausmann
E-Mail:
tanja.hausmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 283

Sina Heihoff
E-Mail:
sina.heihoff[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 293

Romina Schmitt
E-Mail:
romina.schmitt[@]stadt–dormagen.de
Telefon: 021 33 257 292

Max Stefen
E-Mail:
max.stefen[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 291

Daniela Zuccarelli
E-Mail:
daniela.zuccarelli[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 300

Der Text wurde geschrieben vom Büro für Leichte Sprache Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.

Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015