Was ist ein Führungs-Zeugnis?

Ein Führungs-Zeugnis ist ein wichtiges Dokument.

Ein Führungs-Zeugnis ist immer nur für eine Person.

In einem Führungs-Zeugnis kann man über die Person lesen:

Ob sie eine Vor-Strafe hat.

Das bedeutet es, wenn eine Person eine Vorstrafe hat:

Die Person hat schon mal eine Straf-Tat begangen.

Dann hat sie gegen das Gesetz verstoßen.

Und die Person ist vom Gericht dafür verurteilt worden.

Alle Straf-Taten werden vom Bundesamt für Justiz gespeichert.

Das bedeutet:

Das Bundesamt für Justiz schreibt alle Straf-Taten auf.

Die Straf-Taten werden im Bundes-Zentral-Register eingetragen.

In eine Computer Datei.

Nach einer bestimmten Zeit werden die Einträge gelöscht.

Die Zeit bis zur Löschung ist bei jeder Straf-Tat anders.

Wenn Sie keine Straf-Tat begangen haben:

Sie haben keinen Eintrag im Führungs-Zeugnis.

So bekommen Sie Ihr Führungs-Zeugnis:

Sie können Ihr Führungs-Zeugnis beim Bürger-Amt beantragen.

Das Bürger-Amt ist im Rathaus der Stadt Dormagen.

Das ist die Adresse vom Bürger-Amt:

Paul-Wierich-Platz 2

41539 Dormagen

Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:

Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:

  • Montag:              
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
    • 14:00 – 17:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Dienstag:            
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
    • 14:00 – 17:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Mittwoch:            
    • 08:00 – 12:00 Uhr  ohne einen Termin
  • Donnerstag:      
    • 14:00 – 18:00 Uhr  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben
  • Freitag:
    • 08:00 – 13:30  ohne einen Termin
  • Samstag:            
    • 10:00 – 13:00  nur wenn Sie vorher einen Termin gebucht haben

Hier können Sie einen Termin buchen: Terminvergabe

Die verschiedenen Führungs-Zeugnisse

Es gibt 4 verschiedene Führungs-Zeugnisse.

Bevor Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen:

Überlegen Sie, welches Führungs-Zeugnis Sie benötigen.

Die Namen von den Führungs-Zeugnissen sind:

  • Belegart N
  • Belegart NE
  • Belegart O
  • Belegart P

Belegart N

Das Führungs-ZeugnisBelegart N benötigen Sie:

  • Für Ihren Arbeit-Geber.
  • Oder für Ihren Vermieter.

Sie bekommen das Führungs-Zeugnis nach Hause geschickt.

Belegart-NE

Das Führungs-Zeugnis Belegart NE nennt man auch:

Erweitertes Führungs-Zeugnis.

Sie benötigen das Führungs-Zeugnis für Ihren Arbeit-Geber.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie mit Kindern arbeiten.
  • Wenn Sie mit Jugendlichen arbeiten.
  • Und wenn Sie mit alten Menschen arbeiten.

Sie bekommen das Führungs-Zeugnis nach Hause geschickt.

Belegart O

Das Führung-Zeugnis Belegart O benötigen Sie:

Wenn Ihr Führungs-Zeugnis zu einer Behörde muss.

Zum Beispiel:

  • Zur Stadt-Verwaltung.
  • Oder zum Amts-Gericht.

Das Führungs-Zeugnis wird direkt zu der Behörde geschickt.

Wollen Sie das Führungs-Zeugnis Belegart O beantragen?

Dann brauchen Sie vorher verschiedene Informationen:

  • Welches Amt soll das Führungs-Zeugnis bekommen?
  • Wer ist Ihr Ansprech-Partner von dem Amt?
  • Was ist Ihr Akten-Zeichen beim Amt?

Das Akten-Zeichen steht auf den Briefen vom Amt.

Bringen Sie die Informationen zum Amt mit.

Belegart P

Das Führungs-Zeugnis Belegart P ist wie

das Führungs-Zeugnis Belegart O.

Es gibt einen Unterschied:

Sie können das Führungs-Zeugnis sehen.

Bevor es zu der Behörde weitergeschickt wird.

Wollen Sie ein Führungs-Zeugnis Belegart P beantragen?

Dann bitten Sie im Bürger-Amt um Hilfe.

Bringen Sie diese Informationen mit zum Bürger-Amt:

  • Welches Amt soll das Führungs-Zeugnis bekommen?
  • Wer ist Ihr Ansprech-Partner von dem Amt?
  • Was ist Ihr Akten-Zeichen beim Amt?

Das Akten-Zeichen steht auf den Briefen vom Amt.

Das ist auch noch wichtig:

Sie können nur ein Führungs-Zeugnis beantragen:

  • Wenn Sie 14 Jahre oder älter sind.
  • Wenn Sie in der Stadt Dormagen wohnen.
  • Und wenn Sie Ihren Personal-Ausweis mitbringen.

Das Führungs-Zeugnis kostet 14 Euro.

Das Geld bezahlen Sie sofort im Bürger-Amt.

Das sind Ihre Ansprech-Partner beim Bürger-Amt:

Andrea Bach
E-Mail
: andrea.bach[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 209

Laura-Caterina Floris
E-Mail:
laura-caterina.floris[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 229

Tanja Hausmann
E-Mail:
tanja.hausmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 283

Sina Heihoff
E-Mail:
sina.heihoff[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 293

Romina Schmitt
E-Mail:
romina.schmitt[@]stadt–dormagen.de
Telefon: 021 33 257 292

Max Stefen
E-Mail:
max.stefen[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 291

Daniela Zuccarelli
E-Mail:
daniela.zuccarelli[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 300

Der Text wurde geschrieben vom Büro für Leichte Sprache Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.

Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015