Das bedeutet es, wenn eine Person eine Vorstrafe hat:
Die Person hat schon mal eine Straf-Tat begangen.
Dann hat sie gegen das Gesetz verstoßen.
Und die Person ist vom Gericht dafür verurteilt worden.
Das bedeutet es, wenn eine Person eine Vorstrafe hat:
Die Person hat schon mal eine Straf-Tat begangen.
Dann hat sie gegen das Gesetz verstoßen.
Und die Person ist vom Gericht dafür verurteilt worden.
Alle Straf-Taten werden vom Bundesamt für Justiz gespeichert.
Das bedeutet:
Das Bundesamt für Justiz schreibt alle Straf-Taten auf.
Die Straf-Taten werden im Bundes-Zentral-Register eingetragen.
In eine Computer Datei.
Nach einer bestimmten Zeit werden die Einträge gelöscht.
Die Zeit bis zur Löschung ist bei jeder Straf-Tat anders.
Wenn Sie keine Straf-Tat begangen haben:
Sie haben keinen Eintrag im Führungs-Zeugnis.
So bekommen Sie Ihr Führungs-Zeugnis:
Sie können Ihr Führungs-Zeugnis beim Bürger-Amt beantragen.
Das Bürger-Amt ist im Rathaus der Stadt Dormagen.
Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:
Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:
Hier können Sie einen Termin buchen: Terminvergabe
Die verschiedenen Führungs-Zeugnisse
Es gibt 4 verschiedene Führungs-Zeugnisse.
Bevor Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen:
Überlegen Sie, welches Führungs-Zeugnis Sie benötigen.
Belegart-NE
Das Führungs-Zeugnis Belegart NE nennt man auch:
Erweitertes Führungs-Zeugnis.
Sie benötigen das Führungs-Zeugnis für Ihren Arbeit-Geber.
Zum Beispiel:
Sie bekommen das Führungs-Zeugnis nach Hause geschickt.
Wollen Sie das Führungs-Zeugnis Belegart O beantragen?
Dann brauchen Sie vorher verschiedene Informationen:
Das Akten-Zeichen steht auf den Briefen vom Amt.
Bringen Sie die Informationen zum Amt mit.
Belegart P
Das Führungs-Zeugnis Belegart P ist wie
das Führungs-Zeugnis Belegart O.
Es gibt einen Unterschied:
Sie können das Führungs-Zeugnis sehen.
Bevor es zu der Behörde weitergeschickt wird.
Wollen Sie ein Führungs-Zeugnis Belegart P beantragen?
Dann bitten Sie im Bürger-Amt um Hilfe.
Bringen Sie diese Informationen mit zum Bürger-Amt:
Das Akten-Zeichen steht auf den Briefen vom Amt.
Das sind Ihre Ansprech-Partner beim Bürger-Amt:
Andrea Bach
E-Mail: andrea.bach[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 209
Laura-Caterina Floris
E-Mail: laura-caterina.floris[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 229
Tanja Hausmann
E-Mail: tanja.hausmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 283
Sina Heihoff
E-Mail: sina.heihoff[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 293
Romina Schmitt
E-Mail: romina.schmitt[@]stadt–dormagen.de
Telefon: 021 33 257 292
Max Stefen
E-Mail: max.stefen[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 291
Daniela Zuccarelli
E-Mail: daniela.zuccarelli[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 300
Der Text wurde geschrieben vom Büro für Leichte Sprache Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015