Einige Menschen müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen
Wissen Sie, ob Sie Rundfunk-Gebühren bezahlen müssen?
Lesen Sie hier, ob Sie befreit werden können.
Einige Menschen müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen
Wissen Sie, ob Sie Rundfunk-Gebühren bezahlen müssen?
Lesen Sie hier, ob Sie befreit werden können.
Sie müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen:
Sie müssen dann keine Rundfunk-Gebühren bezahlen.
Man sagt auch:
Sie werden befreit.
Sie werden befreit von der Rundfunk-Gebühren-Pflicht.
Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Amt:
Hier können Sie einen Termin buchen: Terminvergabe
Das sind Ihre Ansprech-Partner beim Bürger-Amt:
Andrea Bach
E-Mail: andrea.bach[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 3212
Tanja Hausmann
E-Mail: tanja.hausmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 3216
Sina Heihoff
E-Mail: sina.heihoff[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 3211
Romina Schmitt
E-Mail: romina.schmitt[@]stadt–dormagen.de
Telefon: 021 33 257 3213
Daniela Zuccarelli
E-Mail: daniela.zuccarelli[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 021 33 257 3214
Der Text wurde geschrieben vom Büro für Leichte Sprache Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015