Ab 1. September können Termine im Bürgeramt zuvor online vereinbart werden

Seit Anfang Juni ist das Bürgeramt der Stadt Dormagen teilweise wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, überwiegend aber nur nach voriger Terminvereinbarung. Die Terminvergabe erfolgte bisher telefonisch oder per E-Mail. Ab Dienstag, 1. September, können sich nun alle Dormagenerinnen und Dormagener auch online einen Termin im Bürgeramt buchen. Das Buchungssystem wird über die städtische Homepage unter www.dormagen.de angesteuert. Es zeigt, welche Termine noch frei sind.

Es gibt ein bestimmtes Terminkontingent, welches dauerhaft für langfristige Buchungen zur Verfügung steht. Je nachdem wie viele Mitarbeiter des Bürgeramtes im Dienst sind, können tagesaktuell noch weitere Termine angeboten werden – auch wenn zu einem vorherigen Zeitpunkt bereits alle Ressourcen verplant waren. Deshalb lohnt es sich, auch spontan in den Kalender zu schauen.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Schalternummer. Diese wird ebenfalls an den Arbeitsplätzen im Bürgeramt angebracht. So kann jeder direkt sehen, zu welchem Sachbearbeiter er muss. Die Nummerierung kann tageweise wechseln, je nachdem welche Bürgeramtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Dienst sind.

Wer keinen Internetanschluss hat, kann auch weiterhin die telefonische Terminvereinbarung unter 02133 257 257 nutzen. Zudem können Bürgerinnen und Bürger montags, donnerstags und freitags zu den angegebenen Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung ins Bürgeramt kommen. Die aktuellen Öffnungszeiten sind:

Montags: Von 8.30 bis 12 Uhr allgemeiner Publikumsverkehr, außerhalb dieser Zeiten – in der Regel von 13 bis 17 Uhr – nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Dienstags: Kein allgemeiner Publikumsverkehr, Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden (in der Regel von 8 bis 17 Uhr).

Mittwochs: Kein allgemeiner Publikumsverkehr, Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden (in der Regel von 8 bis 14 Uhr).

Donnerstags: Von 14 bis 18 Uhr allgemeiner Publikumsverkehr, außerhalb dieser Zeiten – in der Regel von 8 bis 14 Uhr – nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Freitags:  Von 8.30 bis 12 Uhr allgemeiner Publikumsverkehr, keine weiteren Terminvergaben.

Samstags: Kein allgemeiner Publikumsverkehr, Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen 10 und 13 Uhr wahrgenommen werden.