Besuch der Stadtbibliothek nur mit negativem Test, VHS und Musikschule setzen weiterhin viel auf Online-Kurse

Nach den neuen Corona-Regelungen darf die Stadtbibliothek Dormagen zwar geöffnet bleiben. Ein Besuch ist jedoch nur mit negativem Textergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, möglich. Die Bestätigung eines negativen Testergebnisses muss von einer zugelassenen Corona-Teststelle sein. 

Unter strengen Schutzauflagen bietet die Bibliothek ein eingeschränktes Serviceangebot zur Ausleihe und Rückgabe an. Ein Verweilen ist derzeit nicht möglich. Maximal 30 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten – und zwar nicht länger als 20 Minuten. Kleinere Gruppen sind nicht erlaubt, nur Einzelpersonen oder maximal zwei Personen (aus einer Familie o.ä.) dürfen die Bücherei gemeinsam betreten. Die Bibliothek ist an folgenden Tagen geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag, und Freitag von 10 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr

Ein gültiger Bibliotheksausweis oder ein Personalausweis ist bei der Anmeldung vorzuzeigen und die Kontaktdaten werden festgehalten. Zudem wird weiterhin der kostenlose Bestell- und Abholservice angeboten. Dafür müssen die gewünschten Medien zunächst über den Online-Katalog vorgemerkt und können anschließend nach Absprache abgeholt werden. Dafür kontaktieren Nutzer*innen die Stadtbibliothek telefonisch unter 02133 257 212 oder per E-Mail an bib@stadt-dormagen.de, um einen Termin abzusprechen. Bis zu zehn Medien können pro Nutzer ausgeliehen werden.

Weiterhin sind die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu beachten. Es ist eine medizinische Maske zu tragen. Zudem müssen die Hände beim Betreten der Stadtbibliothek desinfiziert werden. 

Die Volkshochschule Dormagen und die Musikschule Dormagen bieten weiterhin viele Online-Kurse an. Die VHS hat derzeit rund 100 Online-Veranstaltungen im Programm. Anmeldungen sind telefonisch unter 02133 257 238, per Email an info-vhs@stadt-dormagen oder über die Homepage www.vhsdormagen.de möglich. Auch große Teile des Musikschulunterrichts finden weiterhin online statt. Lediglich der Musikunterricht für Gruppen von höchstens fünf schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist weiterhin in Präsenz erlaubt.