Coronavirus: Kaum Änderungen durch Coronaschutzverordnung ab dem 29. März

Am 22. März haben Bund und Länder beschlossen, die bereits bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April zu verlängern.

Veränderungen gibt es in Dormagen mit der neuen Coronaschutzverordnung, die ab dem 29. März gilt, vorerst nur in zwei Bereichen. So ist der Betrieb von Sonnenstudios bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Zudem dürfen Schwimmbäder für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.

Alle Lockerungen beim Einzelhandel, Sport und im Freizeit- und Kulturbereich, die seit dem 8. März bestehen, haben vorerst weiter Bestand. Derzeit liegt der Inzidenzwert bei 79,3 (Stand: 25. März 2021). Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, frühestens aber am Tag nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Einschränkungen wieder in Kraft.

Unabhängig des Inzidenzwertes wollen die Stadt Dormagen sowie die weiteren sieben Kommunen des Rhein-Kreises Neuss ab dem 6. April einen eigenen Weg bei der Bewältigung der Pandemie gehen. Angelehnt an das Tübinger Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ beabsichtigen die Kommunen, auf Basis einer umfassenden Test-Strategie und einer eigenen Allgemeinverfügung weitere Öffnungsperspektiven zu ermöglichen.

„Bereits jetzt haben wir kreisweit mehr als 170 Teststellen und stehen damit im Vergleich zu anderen Kreisen und Kommunen sehr gut da. Dieses Testangebot wollen wir noch weiter ausbauen. Ich hoffe sehr, dass wir vom Land ein positives Signal erhalten und wir nach Ostern lokale Öffnungen ermöglichen können“, so Lierenfeld.

In der neuen Coronaschutzverordnung wird darauf verwiesen, dass Kreise und kreisfreie Städte, die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügen, in Absprache mit dem Gesundheitsministerium Öffnungen mit einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis ermöglichen dürfen.

„Unser klares Bestreben ist es, die bereits bestehenden Öffnungsschritte unabhängig vom Inzidenzwert nicht wieder zurücknehmen zu müssen“, betont der Bürgermeister.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.