In der Zonser Altstadt, am Kloster Knechtsteden und in Teilen von Hackenbroich gelten zum kommenden Jahreswechsel Feuerwerksverbote. Das hat der Rat der Stadt Dormagen in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. November, einstimmig entschieden. Mit den Verboten soll insbesondere die Sicherheit zum Jahreswechsel erhöht werden. In der Zonser Altstadt und am Kloster Knechtsteden wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 untersagt. Dazu zählen beispielsweise Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Ziel ist es, die historischen und denkmalgeschützten Gebäude vor Bränden und Schäden zu schützen. Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen bleibt weiterhin erlaubt.
Auch für Teile von Hackenbroich beschloss der Stadtrat einstimmig ein Feuerwerksverbot. Hintergrund sind wiederholte gefährliche Vorfälle im sogenannten Flussviertel, bei denen in den vergangenen Jahren unter anderem Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern beworfen wurden. Neben dem Verbot des Abbrennens ist im Bereich des Kreisverkehrs Neckarstraße und Salm-Reifferscheidt-Allee auch das Mitführen entsprechender Feuerwerkskörper untersagt. Die Regelungen sollen dazu beitragen, die Anwohnenden sowie die Einsatzkräfte zum Jahreswechsel besser zu schützen.
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Ausweitung des vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler. Bislang können Selbstzahlende, die eine weiterführende Schule in Dormagen besuchen, das Deutschlandticket für 14 Euro im Monat erwerben. Ab dem 1. Januar 2027 profitieren auch Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Dormagen von dieser Vergünstigung, wenn sie eine Schule außerhalb des Stadtgebiets besuchen. Die zusätzlichen Kosten werden auf etwa 100.000 Euro jährlich geschätzt.
Eine weitere Entscheidung betrifft die Gestaltung der Dormagener Innenstadt. Der Stadtrat hat einstimmig eine neue Gestaltungssatzung verabschiedet, die unter anderem Vorgaben für Fassaden, Schaufenster und Werbeanlagen enthält. Ziel ist es, das Erscheinungsbild der Innenstadt aufzuwerten und ein einheitlicheres Stadtbild zu schaffen. Ergänzend gibt ein Gestaltungsleitfaden Empfehlungen für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer.
Zudem hat der Rat einen Prüfauftrag für einen möglichen Lebensmittel-Automatenladen in der Dormagener Innenstadt beschlossen. Die Verwaltung soll zunächst bei örtlichen Landwirten erfragen, ob Interesse besteht, regionale Lebensmittel über Automaten anzubieten. Ob und in welcher Form das Vorhaben umgesetzt werden kann, hängt insbesondere von den Rückmeldungen der Erzeuger ab.
Auch mit einer insektenfreundlichen Beleuchtung im Park an der Haberlandstraße beschäftigte sich der Stadtrat. Die Technischen Betriebe Dormagen sollen prüfen, wie die bislang unbeleuchteten hinteren Hauptwege mit solarbetriebenen Leuchten ausgestattet werden können. Vorgesehen sind möglichst insekten- und fledermausfreundliche Lösungen mit Bewegungsmeldern.
Darüber hinaus hat der Stadtrat der geplanten Sanierung einer Wagenbauhalle des Bürger-Schützen-Vereins Dormagen zugestimmt. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei mehreren Enthaltungen. Ursprünglich war vorgesehen, die bestehende Halle abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Nach einer bautechnischen Untersuchung soll die Halle nun jedoch erhalten und saniert werden. Dafür übernimmt die Stadt 90 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 253.000 Euro. Die Sanierung wird der Verein in eigener Verantwortung durchführen. Da die ursprünglich eingeplanten Abbruchkosten von 190.000 Euro entfallen, wird der städtische Haushalt gegenüber der bisherigen Planung um rund 38.500 Euro entlastet. Die bereits beschlossene Förderung für die Karnevalsgesellschaft „Ahl Dormagener Junge“ bleibt unverändert.
Auch die weitere Förderung des Strabi Open Air wurde einstimmig auf den Weg gebracht. Die Stadt unterstützt die Veranstaltung in den Jahren 2027 bis 2029 mit jährlich 5.000 Euro. Im Gegenzug sollen pro Veranstaltungsjahr bis zu 200 kostenlose Eintrittskarten für finanziell benachteiligte Menschen aus Dormagen bereitgestellt werden. Zusätzlich ist eine jährliche Absicherung von maximal 10.000 Euro vorgesehen, die ausschließlich bei einem nachgewiesenen finanziellen Verlust der Veranstaltung in Anspruch genommen werden kann. Damit soll die Fortführung des Musikfestivals am Straberger See unterstützt werden.
Alle Beschlüsse und weitere Informationen zur Ratssitzung sind im Ratsinformationssystem der Stadt Dormagen unter www.buergerinfo.dormagen.de abrufbar. Die nächste Ratssitzung findet am 15. Dezember statt.