Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, 23. November, in der mündlichen Verhandlung in beiden Verfahren die Rechtsauffassung der Stadt Dormagen bestätigt. Die Umwidmung der Deichstraße in eine Fahrradstraße bleibt damit bestehen. Nach Erörterungen in der jeweiligen Sache und Anhörung der Kläger und der Beklagten hat der Richter erklärt, dass die Begründung und das Urteil des jeweiligen Verfahrens schriftlich erfolgt. Sowohl Begründung als auch Urteil werden innerhalb der nächsten drei Wochen zugestellt.
„Wir sind sehr froh über die rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichtes. Der Richter hat in beiden Verhandlungen die Rechtsansicht der Stadt hinsichtlich der Verfahren bestätigt“, sagt Cem Yilmaz, Leiter des städtischen Rechtsamtes.
Im Sommer 2021 hatte der Stadtrat die Einrichtung der Fahrradstraße mehrheitlich beschlossen. Aufgrund der eingereichten Klagen wurden die Schilder, die die Fahrradstraße als solche kenntlich machen, vorübergehend verhüllt. Nach dem Ende des Rechtsmittelverfahrens, das nach Einschätzung der Stadt noch einige Monate dauern kann, sind die verkehrlichen Regelungen auf der Deichstraße verbindlich. Das bedeutet dann: Der Radverkehr hat Vorrang und darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist ebenfalls erlaubt. Anliegerverkehr sowie landwirtschaftlicher Verkehr bleibt möglich.