Lockerung der Corona-Regeln in der Stadtbibliothek

Mit Erreichen der Stufe 1 gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW greifen auch in der Stadtbibliothek ab 11. Juni weitere Lockerungen.

Die Verweildauer in den Räumlichkeiten der Bibliothek beträgt ab heute, 11. Juni eine Stunde statt 30 Minuten. Die Benutzung der PC-, Arbeits- und Zeitschriften-Leseplätze mit einer Person ist wieder möglich. Auch die Terrasse der Bibliothek darf wieder genutzt werden. Da es vorübergehend keine Möglichkeit des Aufenthalts in der Bibliothek gab, standen alle Zeitschriften ausschließlich zur Leihe zur Verfügung. Nun sind die neuesten Zeitschriften-Hefte wieder für eine Woche in der Bibliothek zum Lesen ausgelegt.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Masken- und Abstandspflicht, Rückverfolgbarkeit etc.) bleiben unberührt und bestehen weiterhin.