Parksituation Zons: Stadt und Bewohner einigen sich auf angepasste Kosten

Mitte dieses Jahres verlieren die derzeitigen Bewohner- und Besucherausweise für die Altstadt Zons ihre Gültigkeit. Deshalb hatte die Stadt Dormagen für den gestrigen Donnerstag, 21. März, zu einem Bürgerdialog in die Nordhalle an der Schloßstraße eingeladen. Anderthalb Stunden später stand fest, wie es zukünftig weitergeht.

Bürgermeister Erik Lierenfeld gab nach einer kurzen Einführung den Bürgerinnen und Bürgern aus Zons ausgiebig die Gelegenheit, Stellung zu beziehen, aber auch Anregungen zu liefern. Und die kamen zahlreich. Schnell entwickelte sich im Raum ein konstruktives Gespräch mit mehreren Lösungsansätzen. Die Zonserinnen und Zonser waren damit einverstanden, dass sich die Gebühren für den Bewohnerausweis erhöhen müssen. Eine große Mehrheit sprach sich aber dagegen aus, dass durch die neue Beschilderung das Befahren der Altstadt im größeren Umfang als vorher erlaubt werden sollte. So sah es zunächst der neue Vorschlag der Verwaltung vor. 

Stattdessen einigten sich die Anwesenden, die alte Regelung beizubehalten und die Gebühren auf 15 Euro pro Jahr für einen Bewohner- oder Besucherausweis anzuheben. Die Durchfahrtsbeschränkungen bleiben unangetastet weiterhin in Kraft. Somit dürfen nur Bewohnerinnen und Bewohner, Taxen, Gäste des Kreismuseums und Kreisarchivs sowie der Lieferverkehr durch die Altstadt fahren. Zudem baten die Bürgerinnen und Bürger darum, dass das Ordnungsamt verstärkter in der Altstadt kontrolliert. Dies sicherte Bürgermeister Lierenfeld ihnen zu.

„Es ist ein vernünftiger Kompromiss. Es hat sich ganz stark herauskristallisiert, dass die wenigsten der Anwesenden mit Parkplatznot zu kämpfen haben, sondern dass der Durchgangsverkehr als viel störender empfunden wird“, sagte Lierenfeld. „Auch die Anhebung der Gebühren war für die meisten anwesenden Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und akzeptabel. „Wir müssen die Summe anpassen, um die Verwaltungskosten zu decken“, erläutert der Bürgermeister.

Darüber hinaus kam der Wunsch aus der Bürgerschaft auf, ob die Parkdauer auf dem Kurzzeitparkplatz am Juddeturm nicht von einer Stunde auf zwei Stunden verlängert werden kann. So hätten beispielsweise Kundinnen und Kunden des Friseursalons und anderer Geschäfte genug Zeit für ihre Erledigungen. Bürgermeister Lierenfeld stimmte zu und versprach, an der Stelle die Parkdauer auf zwei Stunden zu begrenzen. Auch soll nach den Kurzzeitparkplätzen ein Schild installiert werden, das nur den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Befahren und Parken der hinteren Fläche über der Tiefgarage erlaubt.

Zahlen, Daten, Fakten:
In der Altstadt von Zons gibt es Parkflächen für etwa 130 Fahrzeuge – 50 davon auf der Fläche hinter dem Kreisarchiv und zehn auf den Kurzzeitparkplätzen am Juddeturm. Bürgerinnen und Bürger mit einem Bewohnerausweis dürfen auf all diesen Plätzen stehen, Besucherinnen und Besucher hingegen nur auf dem Kurzzeitparkplatz. Rund 500 Bewohner- und Besucherausweise sind derzeit ausgegeben. Außerhalb der Altstadt gibt es zudem drei Parkplätze der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SWD). Diese können von jedermann gegen Gebühr genutzt werden. Gäste mit einem jährlichen Besucherausweis können dort kostenlos parken.