Pro-Kopf-Verschuldung wird in den kommenden Wochen veröffentlicht

Im Zuge der Meldung der Jahresschuldenstatistik zum Stichtag 31. Dezember 2025 wird IT.NRW in den kommenden Wochen die pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Kommunen Nordrhein-Westfalens veröffentlichen. Dabei weist die Stadt Dormagen darauf hin, dass die Verschuldung – wie auch in den Vorjahren – deutlich zu hoch ausgewiesen sein wird. Der Hintergrund dafür ist die besondere Finanzierungsstruktur des Stadtkonzerns. Denn die Stadt nimmt neben Krediten für sich selbst auch Kredite für ihre Töchter auf, die sie konzernintern weitergibt. Dies geht jedoch sowohl als Verschuldung der Stadt als auch als Verschuldung Töchter in die Statistik von IT.NRW ein. Die aus der Weiterleitung entstehenden Forderungen der Stadt gegenüber ihren Töchtern werden jedoch nicht berücksichtigt. Durch die Doppelbuchung entsteht eine fälschliche Angabe der pro-Kopf-Verschuldung.

Im Austausch mit IT.NRW wurde die Problematik erörtert und inhaltlich nachvollzogen. Da es sich jedoch um übergeordnete, einheitliche Vorgaben für alle NRW-Kommunen handelt, ist derzeit eine Anpassung der statistischen Meldeform nicht möglich. 

Zum aktuellen Stand geht die Stadt Dormagen davon aus, dass IT.NRW für die Stadt Dormagen eine pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von rund 6.470 Euro ausweisen wird. Die tatsächliche pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Dormagen – bereinigt um konzerninterne Finanzierungsbeziehungen – beträgt jedoch rund 2.290 Euro.