Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Die Stadtverwaltung hat drei inhaltsgleiche Einsprüche der Wahlausschussmitglieder Michael Kirbach, Anissa Saysay sowie des Stadtverbandssprechers der AfD, Bodo Gilz, gegen die Berechnung der Zuteilung der Sitze im Stadtrat abgewiesen. Die Einspruchsführer hatten die angewandte mathematische Methode zur Sitzverteilung beanstandet und deren Überprüfung gefordert.

Nach rechtlicher Prüfung stellt die Verwaltung klar, dass die Einsprüche auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt wurden und daher unzulässig sind. Die von den Einspruchsführern herangezogene Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist in diesem Fall nicht einschlägig. Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses sind abschließend im Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt.

Demnach können Wahlberechtigte oder Parteien binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie Zweifel an der Gültigkeit der Wahl haben. Zuständig für die Vorprüfung ist der neu zu bildende Wahlprüfungsausschuss, der seine Arbeit mit der konstituierenden Sitzung des Rates aufnehmen wird. Anschließend entscheidet die neue Vertretung des Rates über die Einsprüche.