Trauungen: Aktueller Schnelltest bei Geimpften und Genesenen ausreichend

Aufgrund der wieder angespannten Corona-Situation hat das Standesamt die Sicherheitsvorkehrungen bei Trauungen zu Wochenbeginn erhöht. Das Brautpaar und die Gäste müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet (gültiger PCR-Test) sein.

Geimpfte und genesene Personen müssen außerdem einen negativen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) vorlegen. Dieser muss allerdings nicht, wie zunächst irrtümlich berichtet, maximal sechs Stunden alt sein. Ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt) ist für Geimpfte und Genesene ausreichend. Schulpflichtige Kinder bis zwölf Jahren gelten grundsätzlich als getestet und müssen keinen weiteren Nachweis vorlegen.

Inklusive der Standesbeamtin oder des Standesbeamten dürfen maximal 15 Personen während der Trauung anwesend sein. Im Gebäude gilt Maskenpflicht. Es wird empfohlen, die Maske auch während der Trauung zu tragen. Zusammenkünfte vor oder hinter dem Rathaus sind unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln erlaubt.