Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Dormagen

Die Stadt Dormagen hat eine kommunalen Wärmeplanung erstellt, um die Wärmeversorgung zukunftssicher, effizient und klimafreundlich zu gestalten. Grundlage ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Städte und Gemeinden dazu anregt, aktiv zur Energiewende beizutragen. Ziel der Wärmeplanung ist es, die Dormagener Energieversorgung langfristig zu dekarbonisieren, so dass kein CO2-Ausstoß mehr erfolgt.

Rund 75 % der Wärmeerzeugung in Dormagen basieren heute auf fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl und verursachen einen Großteil der CO2-Emissionen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt, die Wärmeversorgung langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen. Das Planwerk analysiert den aktuellen Wärmebedarf, identifiziert Potenziale für erneuerbare Wärmequellen und legt Strategien für eine nachhaltige Wärmeversorgung der Zukunft fest. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.  

  • Über die Interaktive Karte können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie alle Interessierten erfahren, welche konkreten Folgen die Kommunale Wärmeplanung für sie hat.

In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere ausführliche Informationen:

  • Abschlussbericht KWP:  Hier finden Sie Analysedaten, Ziele und Informationen zur Umsetzung.
  • Steckbriefe KWP gesamt:  Die Steckbriefe definieren 20 Teilgebiete der Stadt. Auf den jeweils letzten Seiten der Steckbriefe finden Sie Angaben über die Eignungen von Quartieren für die zukünftige Wärmeversorgung. 

Aktuelle Informationen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab 2026/2028 – unabhängig vom Wärmeplan

Die Fristen aus dem GEG für die Anforderungen an Heizungsanlagen gelten unabhängig vom Beschluss der Wärmepläne nach aktueller Gesetzeslage wie folgt: In großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner dürfen bis Juli 2026, in kleineren Kommunen wie der Stadt Dormagen mit weniger als 100.000 Einwohnenden bis Juli 2028 noch neue Gas- oder Öl-Heizungen eingebaut werden, die dann auch über die Übergangsfrist hinaus betrieben werden dürfen. Die vorgeschriebenen Anteile an Biomasse bzw. Biogas oder Wasserstoff müssen aber eingehalten werden. Mehr Details entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der NRW.Energy4Climate

FAQs

1. Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Stadt nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Sie beinhaltet die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs sowie die Entwicklung von Konzepten, um fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien oder Abwärme zu ersetzen.

2. Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

 

Die Wärmeversorgung von öffentlichen und privaten Gebäuden macht einen großen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen aus. Mit der kommunalen Wärmeplanung trägt Dormagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2045 bei, senkt langfristig Energiekosten und steigert die Versorgungssicherheit.

3. Ist die Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben?

 

Ja, die kommunale Wärmeplanung ist für viele Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtend. Sie soll sicherstellen, dass Kommunen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Energieversorgung klimafreundlich und zukunftssicher zu gestalten.

4. Welche Technologien kommen bei der Wärmeplanung zum Einsatz?

 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden unter anderem Technologien wie Fernwärme, Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und Abwärmenutzung geprüft. Welche Lösungen umgesetzt werden, hängt von den Ergebnissen der Analysen und den örtlichen Gegebenheiten ab.

5. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der kommunalen Wärmeplanung?

 

Aus der kommunalen Wärmeplanung selber lassen sich keine Rechte und Pflichten direkt ableiten. Die Ergebnisse dienen der Stadt als Handlungsempfehlung und müssen durch Satzungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, beschlossen werden. Bei diesen Verfahren haben Sie wieder die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. 

6. Was passiert, wenn ich in einem „blauen“- Einzelversorgungsgebiet liege?

In diesen Gebieten wird es in absehbarer Zeit kein Wärmenetz geben. Im Falle einer Heizungssanierung gilt das GEG. Auch in Einzelversorgungsgebieten gibt es staatliche Förderungen für regenerative Heizungslösungen. 

7. Sind die Abgrenzungen der „gelben“ möglichen Wärmenetzgebiete verbindlich?

Nein, diese sind Prüfgebiete die tiefgehender technisch und wirtschaftlich betrachtet werden müssen. Wenn Sie in einem „blau“ markierten Block wohnen und dieser direkt an ein „gelbes“ Prüfgebiet angrenzt, ist davon auszugehen, dass im Falle des Baus eines Netzes auch Ihr Objekt angeschlossen werden könnte. Der Zeithorizont in diesen Gebieten beträgt jedoch mindestens 5 Jahre bis Inbetriebnahme. 

8. Welche Gebiete werden zuerst angeschlossen?

Dies kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Es sollen zeitnah Prioritäten gebildet werden. Für die Gebiete der Innenstadt und Hackenbroich ist von einer zeitnahen Entwicklung auszugehen. 

9. Ist Wasserstoff eine mögliche Wärmequelle?

Generell ist das Dormagener Gasnetz im Stande, Wasserstoff zu transportieren. Eine großflächige Belieferung ist jedoch aus wirtschaftlicher Sicht (Energiepreis) und aufgrund fehlender Verfügbarkeit an grünem Wasserstoff unrealistisch. Eine Ausnahme könnte der Stadtteil Zons darstellen, da hier andere Alternativen schwierig sind (siehe Steckbrief). 

10. Wie geht es weiter?

Der Planungsausschuss der Stadt Dormagen hat am 01.07.2025 die Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie auch in  Anlage 3: Umsetzungsstrategie. 

Kontakt

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen per E-Mail an waermeplanung[@]stadt-dormagen.de wenden.