Erzieherische Hilfen

Die Erzieherischen Hilfen sind eine Abteilung des Jugendamtes im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien, Schule und Soziales.

Das Team der Erzieherischen Hilfen besteht aus multiprofessionellen Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen unter besonderer Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes.

Die Aufgaben der Erzieherischen Hilfen sind  

  • eine kostenfreie Beratung und Begleitung von Kinder, Jugendlichen, Heranwachsenden und Eltern in Fragen der Erziehung und in krisenhaften Situationen;
  • die Beratung und Begleitung für junge Volljährige;
  • eine Trennung- und Scheidungsberatung;
  • die Einleitung von Hilfen nach SGB VIII (hierbei findet das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht Anwendung);
  • die Anbindung an individuell geeignete Hilfesysteme anderer Träger;
  • die Beratung und Begleitung von Familien bei drohendem Wohnungsverlust;
  • der Jugendschutz im Strafverfahren/Jugendschutzsachen;
  • die Beratung von Minderjährigen und deren Eltern in Fragen des Kinderschutzes.
  • eine anonyme Mitarbeiterberatung verschiedenster Einrichtungen in Kinderschutzfragen;
  • Jugendhilfe im Strafverfahren;
  • der Pflegekinderdienst.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und kann von Kindern und Jugendlichen auch ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern stattfinden. Unser Ziel ist die Stärkung der Familie und der einzelnen Familienmitglieder. Dabei begleiten die Erzieherischen Hilfen Familien in krisenhaften Situationen, fördern junge Menschen in ihrer Entwicklung, beraten Eltern in der Erziehung ihrer Kinder, werden tätig zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und geben Auskunft und Beratung in sozialen Angelegenheiten.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zu den vorgestellten Themen rufen Sie gerne an.

Kontakt:

Familienbüro

02133 257 444

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