Bezahlbarer Wohnraum auch für mittlere Einkommen – Stadt Dormagen wirbt für Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B

Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ist längst nicht mehr nur ein Thema für Haushalte mit geringem Einkommen. Auch Familien und Alleinstehende mit mittlerem Einkommen haben zunehmend Schwierigkeiten, auf dem Wohnungsmarkt geeigneten Wohnraum zu finden. Dabei gibt es bereits eine Lösung, die einigen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht bekannt ist: den Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B (WBS B).

Die Stadt Dormagen vermarktet derzeit mehrere öffentlich geförderte Wohnungen für die WORADO, die für Haushalte mit mittlerem Einkommen vorgesehen sind. Aktuell mangelt es an Bewerberinnen und Bewerbern aus der entsprechenden Einkommensgruppe. Um eine soziale Durchmischung in den geförderten Wohnquartieren zu gewährleisten, ist die Beteiligung dieser Haushalte ausdrücklich gewünscht und notwendig.

„Wir möchten gezielt auch diejenigen erreichen, die glauben, kein Anrecht auf geförderten Wohnraum zu haben, obwohl sie die Voraussetzungen für einen WBS B erfüllen“, betont Erster Beigeordneter Fritz Bezold. „Gerade für berufstätige Familien ist die B-Förderung eine wichtige Unterstützung, um bezahlbaren Wohnraum in Dormagen zu finden.“

Die sogenannte B-Förderung richtet sich an Haushalte, deren Einkommen bis zu 40 Prozent über der regulären Einkommensgrenze für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein liegt. Damit erhalten auch Menschen mit mittlerem Einkommen Zugang zu gefördertem Wohnraum – zu Mietpreisen, die unter dem Marktniveau liegen, aber leicht oberhalb der klassischen Sozialwohnungs-Mieten (WBS A).

Beispiel aus der Praxis:

Familie Müller – bestehend aus einem berufstätigen Elternteil mit einem Bruttojahreseinkommen von 72.000 Euro, einem nicht erwerbstätigen Partner und einem Kind – überschreitet die reguläre Einkommensgrenze um rund 15 Prozent. Dennoch hat sie Anspruch auf einen WBS B und damit auf eine passende geförderte Wohnung.

Die B-Förderung schließt eine Lücke im Wohnungsmarkt. Sie richtet sich an Menschen, die zwar keine klassischen Sozialwohnungen benötigen, aber auf dem freien Wohnungsmarkt zunehmend an finanzielle oder strukturelle Grenzen stoßen. Gleichzeitig sorgt sie für eine ausgewogene soziale Struktur in geförderten Wohnanlagen – ein Ziel, das die Stadt Dormagen ausdrücklich unterstützt.

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B kann im Bereich „Soziales Wohnen“ der Stadt gestellt werden. Die Einkommensgrenzen und individuellen Freibeträge werden dabei sorgfältig geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechender WBS B für eine konkrete Wohnung ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt beim Fachbereich Soziales Wohnen oder über das Kommunalportal https://dormagen.kommunalportal.nrw unter dem Stichwort „Wohnberechtigungsschein“ unter dem Menüpunkt „Dienstleistungen“.