Coronavirus: Schülerinnen und Schüler benötigen Schnelltestzertifikate für Ferien

Alle Schülerinnen und Schüler werden vor den Weihnachtsferien letztmalig am Mittwoch, 22. Dezember, an einer Pooltestung in ihren Schulen teilnehmen. Der erste reguläre Test findet dann wieder mit Schulstart am Montag, 10. Januar 2022, statt. Ab Montag, 27. Dezember, sind alle Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren laut Corona-Schutzverordnung nicht mehr automatisch den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass für den Besuch einer Einrichtung mit 2G- oder 3G-Zugang – wie beispielsweise dem Einzelhandel, der Stadtbibliothek oder dem Stadtbad Sammys – ein aktuelles Schnelltest-Zertifikat (nicht älter als 24 Stunden) vorliegen muss. In Dormagen stehen dafür die verschiedenen Corona-Testzentren zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren gelten generell nicht automatisch als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit besteht. Sie müssen geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Für 3G reicht auch ein Testzertifikat (nicht älter als 24 Stunden).

Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise bis zum Schuleintritt benötigen weder einen Testnachweis noch eine Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

„Um im Januar wieder ohne große Ausfälle in den Unterricht starten zu können, raten wir allen Eltern, ihre Kinder regelmäßig zu testen. Nur so können Infektionsketten frühzeitig gestoppt und unterbunden werden“, sagt Schuldezernent Robert Krumbein. „Nutzen Sie das Angebot an kostenlosen Bürgertests, damit wir so viele Menschen wie möglich schützen können.“

Eine Neuerung folgt ab Januar bei den Pooltestungen in den Schulen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass das Testverfahren verändert wird. So sollen künftig unnötige Quarantänen verhindert werden. Alle Schülerinnen und Schüler geben künftig morgens zusätzlich zu der Poolprobe eine Einzelprobe in der Schule ab, damit diese im Falle eines auffälligen Pooltest-Ergebnisses unmittelbar von den Laboren ausgewertet werden können. Dadurch müssen Eltern bei einem positiven Pooltest künftig keine Einzelprobe mehr nachträglich in der Schule abgeben. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Einzelprobe einen negativen Befund hat, können dadurch direkt am nächsten Morgen wieder am Unterricht teilnehmen.