In seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Mai, hat sich der Dormagener Stadtrat mehrheitlich gegen die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgesprochen. Damit folgt das Gremium der Empfehlung der Stadtverwaltung, von der sogenannten „Opt-out“-Regelung des Landes NRW Gebrauch zu machen.
Auf Bundes- und Länderebene wurden zum 31. Januar 2024 einheitliche Mindeststandards zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. In NRW trat Anfang des Jahres die entsprechende Bezahlkartenverordnung in Kraft, wonach die Karte schrittweise in Landesunterkünften eingeführt wird. Eine teilweise Nutzung, etwa nur für bestimmte Gruppen, ist dabei nicht vorgesehen.
Das Land NRW erlaubt es den Kommunen jedoch, sich gegen die Nutzung der Bezahlkarte zu entscheiden. Diese Möglichkeit hat der Dormagener Stadtrat nun genutzt. Die Verwaltung hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie durch die Einführung keinen Vorteil sieht – im Gegenteil: Sie rechnet insbesondere mit einem höheren Verwaltungsaufwand.
Neben der Bezahlkarte standen weitere Tagesordnungspunkte auf dem Programm. So wählte der Stadtrat eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Dormagen I und beschloss eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen mbH.
Weitere Informationen zur Sitzung und den einzelnen Vorlagen sind unter www.buergerinfo.dormagen.de abrufbar. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 10. Juli statt.