Mülltonnenbechippung: Stadt bittet um Meldung per E-Mail

Vor einigen Wochen hat die Chipnachrüstung der Abfalltonnen im Stadtgebiet begonnen. Zahlreiche Tonnen sind bereits mit einem Chip ausgestattet worden. Anschließend wird ein grüner Aufkleber mit der Beschriftung „Chip OK“ angebracht. Jedoch gibt es auch Mülltonnen, die einen roten Aufkleber mit der Aufschrift „Tonne konnte nicht gechippt werden“ erhalten haben. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Dormagenerinnen und Dormagener, die eine Tonne mit einem roten Aufkleber besitzen, werden gebeten, sich in den kommenden Wochen beim städtischen Steueramt zu melden. Bis Ende August werden alle Mülltonen – auch diese mit rotem Aufkleber – weiterhin geleert. Erst ab dem 1. September werden Mülltonnen ohne Chip nicht mehr geleert und an der Straße stehengelassen.

Die Stadt bittet aufgrund von erhöhtem telefonischen Andrang, dass sich die Betroffenen möglichst per E-Mail an steueramt[@]stadt-dormagen.de wenden. Personen, die nicht über die Möglichkeit verfügen, eine E-Mail zu schicken, können auch weiterhin die städtische Durchwahl 02133 257 2063 anrufen.

Damit die Tonnen mit einem roten Aufkleber bei einem zweiten Termin möglichst effizient vom Montageteam ausgerüstet werden können, ist es erforderlich, dass auf jede Tonne ein Zettel mit Straße und Hausnummer geklebt wird. Die gekennzeichneten Restabfall-, Bio- und Papiertonnen müssen am jeweiligen Tag der Bechippung ab 7 Uhr gut sichtbar und zugänglich direkt am eigenen Grundstück – nicht an Sammelplätzen – bereitgestellt werden. Die Tonnen sollten so lange stehengelassen werden, bis auf dem Deckel ein grüner Aufkleber mit der Beschriftung „Chip OK“ vom Montageteam angebracht wurde. Auf der Seite der Tonne befindet sich dann auch ein neuer, wetterfester Adressaufkleber mit Barcode.

Durch die Bechippung der Abfalltonnen können diese den jeweiligen Grundstücken zugeordnet werden. So wird verhindert, dass Tonnen nach der Leerung direkt ein zweites Mal gefüllt und an anderer Stelle erneut aufgestellt werden. Auch die Leerung von nicht registrierten Tonnen wird dadurch verhindert. Der Scanner des Müllwagens liest den Chip aus und erkennt, ob es sich um eine registrierte Tonne handelt und nimmt nur dann die Leerung dieser Tonne vor. Für den Leerungstag gilt die Tonne daraufhin als geleert.

Dieses Verfahren sorgt für mehr Gebührengerechtigkeit. Den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.