Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) zum 1. Januar 2026 ergeben sich Änderungen bei der Wehrerfassung und im Melderecht. Künftig erfolgt die Wehrerfassung ausschließlich durch die Bundeswehr. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes („Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr“) ist damit nicht mehr möglich. Zuvor eingelegte Widersprüche haben ihre Gültigkeit verloren.
Die Meldebehörden, so auch die Stadt Dormagen, sind gesetzlich verpflichtet, in der Vergangenheit auf Antrag eingetragene Übermittlungssperren automatisch aus den Melderegistern zu löschen. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.