Öffentlich geförderter Wohnungsbau: 16 neue Wohnungen in Kürze bezugsfertig

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau macht in Dormagen weiter große Fortschritte. Am Mittwoch, 19. Januar, konnten Bürgermeister Erik Lierenfeld und der Erste Beigeordnete Robert Krumbein 16 neue Mietwohnungen an der Hardenbergstraße persönlich in Augenschein nehmen. 2019 hatte die Stadt das Grundstück an die Investorin Dr. Stefanie Emrich Katzin veräußert – mit der Auflage, dort ausschließlich Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen für Berechtigte der Einkommensgruppe A zu errichten. In Kürze sind die Wohnungen bezugsfertig, nur die Außenanlagen müssen noch fertiggestellt werden.   

Bürgermeister Erik Lierenfeld zeigte sich von der guten Ausstattung der Wohnungen beeindruckt: „Alle Wohnungen verfügen über eine Fußbodenheizung, einen großzügigen Balkon und entsprechen modernsten energetischen Anforderungen. Ich freue mich sehr, dass es uns gemeinsam dank der großen Unterstützung von Frau Dr. Emrich Katzin gelungen ist, dieses Bauvorhaben zügig zu realisieren und in Dormagen-Mitte weiteren öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen.“

Die Wohnungen sollen insbesondere den hohen Bedarf an altersgerechten Wohnungen in der Dormagener Innenstadt bedienen. Die Kaltmiete für die 44 bis 67 qm großen Wohnungen, die zum Teil rollstuhlgerecht sind, beträgt 6,20 Euro pro Quadratmeter. Acht Wohnungen sind inzwischen vermietet. „Interessierte haben weiterhin die Möglichkeit, sich für eine Wohnung zu bewerben“, betont Robert Krumbein. „Mit dem Angebot wollen wir insbesondere Personen über 60 Jahren ansprechen.“

Voraussetzung für die Anmietung derart günstiger Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein, der im Bereich Soziales Wohnen im Neuen Rathaus beantragt werden kann. Weitere Informationen hierzu gibt es telefonisch bei Frau Katja Linek unter 02133 257 339 oder per E-Mail an katja.linek[@]stadt-dormagen.de. Online unter http://stadtdormagen.xn--wbs-chancenprfer-vzb.de/ kann man prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.

Allgemeines zum öffentlich geförderten Wohnungsbau

Da es für Menschen mit geringem Einkommen oft schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, fördert der Staat Miet- und Eigentumswohnungen (öffentlich geförderter Wohnungsbau). Die geförderten Mietwohnungen unterliegen in der Regel einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Geförderte Mietwohnungen dürfen während der Laufzeit dieser Bindungen nur an Haushalte vermietet werden, die zum Zeitpunkt der Vermietung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben oder einen WBS vorlegen können. Der WBS kann von der Mieterin bzw. dem Mieter bei der Stadt Dormagen im Produkt Soziales Wohnen beantragt werden. Der WBS gibt den Wohnungssuchenden nur die Möglichkeit, in eine öffentlich geförderte Wohnung zu ziehen, allerdings nicht das Recht, bei einem Vermieter eine Wohnung zu fordern.

Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, dass bei hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten weiterhin ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen gesichert bzw. neu geschaffen werden kann.