So beantragen Dormagens Bürgerinnen und Bürger die Briefwahl zur Bundestagswahl am 26. September

Das Wahlamt der Stadt Dormagen öffnet ab Montag, 23. August, im großen Trausaal des historischen Rathauses seine Tür. Hier werden die Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl wie gewohnt ausgestellt. Die Beantragung eines Wahlscheins können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger persönlich, online oder schriftlich durchführen. Neben dem digitalisierten Verfahren über eine Verlinkung auf der städtischen Homepage unter www.dormagen.de/briefwahl besteht auch die Möglichkeit eines Antrags per E-Mail an wahlamt@stadt-dormagen.de oder per Brief an Stadt Dormagen, Wahlamt, Paul-Wierich-Platz 1, 41539 Dormagen. Dazu müssen folgende Daten angegeben werden:

●   Familienname
●   Vorname(n)
●   Geburtsdatum
●   Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Bei einer Beantragung über das Internet sind außerdem Wahlbezirk- und Wählerverzeichnisnummer anzugeben, diese finden Sie auf den bald eintreffenden Wahlbenachrichtigungen.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Dormagen die Dokumente für die Wahl zeitnah per Post an die angegebene Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Wahlamt abzuholen. Wie in der Vergangenheit können die direkt in Empfang genommenen Briefwahlunterlagen auch vor Ort ausgefüllt und die Stimme unmittelbar abgegeben werden. 

Hinweis: Die Briefwahl sollte so früh wie möglich beantragt werden. Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist Freitag, 24. September 2021 bis 18 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) möglich.

Nach Erhalt der Dokumente sollte zunächst geprüft werden, ob sie vollständig sind: 

●   personalisierter Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift
●   Ein amtlicher Stimmzettel zur Bundestagswahl
●   Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
●   Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
●   Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl 

Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt werden. Der verschlossene blaue Umschlag sowie die ausgefüllte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ (Rückseite Wahlschein) werden anschließend zusammen in den roten Wahlbriefumschlag gegeben und ebenfalls zugeklebt. Dieser Umschlag kann persönlich im Rathaus abgegeben werden oder innerhalb von Deutschland unfrankiert per Post versendet werden.

Das Wahlamt hat ab dem 23. August montags bis mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Hier gelten dieselben Hygienevorschriften wie für den Rathausbesuch: Es ist eine medizinische Maske zu tragen, die Hände sind am bereitstehenden Spender zu desinfizieren und die geltenden Mindestabstände sind einzuhalten. Nach Möglichkeit sollen eigene Kugelschreiber mitgebracht werden. Wer Krankheitssymptome hat, wird gebeten, von einem Besuch des Wahlbüros abzusehen. Gegebenenfalls werden Zugangskontrollen eingerichtet, um die Einhaltung der vorgenannten Hygienevorschriften zu gewährleisten.