Die Bundesrepublik Deutschland hat ein „Sondervermögen Infrastruktur“ bereitgestellt. Dies wird jeweils über die einzelnen Bundesländer verteilt. Dormagen erhält knapp 26 Millionen Euro. Jedoch führt die Vorgehensweise in Nordrhein-Westfalen zu großer Kritik. Denn die Verteilung des Sondervermögens in NRW ist nach Ansicht von Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld weit unter den gerechtfertigten Erwartungen der Kommunen geblieben:
„Die Landesregierung hat sich diverser Rechentricks bedient, um die Tatsache zu verschleiern, dass von den geforderten 78 Prozent nur rund 47 Prozent der Bundesmittel an die Kommunen weitergeleitet werden. Andere Länder machen vor, wie eine faire Verteilung aussieht und berücksichtigen den Anteil der Kommunen an öffentlichen Finanzierungen. Für die Stadt Dormagen bedeutet dies den Verlust von mehr als 15 Millionen Euro.“
Deshalb unterstützt die Stadt Dormagen die Forderung des Städtetages NRW, 78 Prozent an die Kommunen weiterzugeben. Schließlich würden die Kommunen auch den überwiegenden Teil der Infrastruktur im Land selbst tragen. Ein Vorbild sei Rheinland-Pfalz, wo 60 Prozent aus den Bundesmitteln weitergeben und weitere 20 Prozent aus Landesmitteln für die Umsetzung des Sondervermögens ergänzt werden. Ganz anders als in NRW.
Lierenfeld kritisiert insbesondere die Tatsache, dass die Bundesmittel aus dem Sondervermögen mit bereits im Landeshaushalt vorgesehenen Zuschüssen für die Kommunen in einen Topf geworfen werden: „So entsteht der Eindruck einer insgesamt vergleichsweise großzügigen Unterstützung für die NRW-Kommunen. Tatsächlich greift die Landesregierung aber mit beiden Händen in den Fördertopf des Bundes und schöpft 40 Prozent für sich selbst ab“, sagt Dormagens Bürgermeister.
Er rechnet vor, was nicht nur den Dormagenerinnen und Dormagenern entgeht: „Von den 12,7 Milliarden, die das Land aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weiterleitet, stehen 2,7 Milliarden Euro den Kommunen gar nicht frei zur Verfügung. Sie müssen vielmehr in Förderprogrammen beantragt werden“, betont Lierenfeld. Sprich: Die Kommunen erhalten im ersten Schritt nicht einmal die vollen 60 Prozent. „Somit leitet Ministerpräsident Wüst weniger als die Hälfte des gesamten Sondervermögens – nämlich nur zehn Milliarden Euro – an die Städte weiter“, betont Lierenfeld.
Die knapp 26 Millionen Euro sind insbesondere für Investitionen in Bildung und Betreuung sowie Sanierungen vorgesehen. „Das Geld hilft uns weiter. Wir werden mit den Mitteln überwiegend Maßnahmen an Schulen und Kitas finanzieren – wie beispielsweise den Neubau der Christoph-Rensing-Schule – sowie einen Teil für Straßensanierungen verwenden“, sagt Lierenfeld. „Dennoch erhoffen wir uns, weitere Mittel über Fördermittel zu erhalten.“
Zahlen, Daten, Fakten:
Das Land NRW erhält rund 21,1 Milliarden aus dem Sondervermögen des Bundes. Wie viel das Land von diesem Geld an die Kommunen weitergibt, steht ihm frei. Dazu macht der Bund keine Vorgaben. Ministerpräsident Henrik Wüst hat sich entschieden, nur 10 Milliarden an die Kommunen weiterzuleiten. Weitere 2,7 Milliarden können in Förderprogrammen beantragt werden. Somit erhalten die NRW-Kommunen lediglich 47 Prozent der zur Verfügung gestellten Bundesmittel.