Stadt Dormagen sucht Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Stadt Dormagen sucht Freiwillige, die am Amtsgericht Neuss, am Amtsgericht Düsseldorf sowie am Landgericht Düsseldorf als Schöffin oder Schöffe an Strafverhandlungen teilnehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Dormagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Zudem müssen sie die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Bewerbung ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie zum Beispiel Richterinnen und Richter, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte oder Religionsdienerinnen und Religionsdiener können sich nicht bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, aber auch eine rasche Auffassungsgabe und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Darüber hinaus sollten sie über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die Angeklagte oder den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist die Entscheidung der Schöffen erforderlich.

Interessierte können sich bis zum 31. März 2023 beim Rechtsamt der Stadt Dormagen, Unter den Hecken 103, 41539 Dormagen, per Mail bei petra.diehm[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 426, melden.

Das benötigte Formular zur Bewerbung steht auf der Internetseite der Stadt Dormagen unter www.dormagen.de/schoeffen zur Verfügung.