Die Stadtverwaltung Dormagen sucht für die kommenden Kommunalwahlen am 14. September und für die eventuell notwendige Stichwahl am 28. September noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Ausübung des Ehrenamtes in einem Urnen- oder Briefwahlvorstand wird grundsätzlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro ausgezahlt.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist, dass die Person mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Interessenten wenden sich bitte direkt per E-Mail an wahlamt[@]stadt-dormagen.de. Die formelle Einberufung erhalten die Freiwilligen anschließend auf dem Postweg.