Der Sommer kommt: Stadt warnt vor Gefahren in offenen Gewässern und weist auf Badeverbot im Rhein hin

Mit Blick auf den nahenden Sommer erinnert die Stadt Dormagen an das bestehende Badeverbot im Rhein. Das Baden im Rhein ist auf dem gesamten Dormagener Stadtgebiet weiterhin untersagt. Grundlage ist die seit August 2025 geltende Verordnung.a

Der Rhein ist kein Badegewässer. Starke Strömungen, Sogwirkungen durch den Schiffsverkehr, plötzlich abfallende Uferbereiche und wechselnde Wasserstände machen den Fluss gefährlich – auch für erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer. Bereits im flachen Uferbereich bei knöcheltiefem Wasser besteht Gefahr. 

Darüber hinaus warnt die Stadt ausdrücklich vor den Gefahren in offenen Gewässern allgemein. Auch Seen, Teiche oder sonstige offene Gewässer können unberechenbare Risiken bergen. Dazu zählen unter anderem Kälteschocks, unklare Wassertiefen, verdeckte Hindernisse, Pflanzenbewuchs unter Wasser sowie fehlende Rettungsinfrastruktur. Insbesondere das Schwimmen in nicht freigegebenen oder unbeaufsichtigten Gewässern stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

„Die Risiken im Rhein und in anderen öffentlichen Gewässern werden nach wie vor von vielen Menschen unterschätzt – oftmals mit tragischen Folgen“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. Gemeinsam mit Polizei und Sicherheitsbehörden weist die Stadt deshalb aktuell mit mehrsprachigen Plakaten auf die Gefahren des Badens im Rhein hin. 

Die Hinweise sind an verschiedenen öffentlichen Orten im Stadtgebiet sowie unter anderem in Bussen zu sehen. Sie warnen vor starken Strömungen und Sogwirkungen, dem Schiffsverkehr sowie davor, allein oder alkoholisiert ins Wasser zu gehen.

„Das Badeverbot dient vor allem dem Schutz von Menschenleben. Zudem werden wir regelmäßig Kontrollen an den Uferbereichen durchführen“, erklärt der Erste Beigeordnete und Ordnungsdezernent Fritz Bezold. Verstöße gegen das Badeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.