Lebensgefahr: Stadt Dormagen spricht Badeverbot im Rhein aus

Die Stadt Dormagen verbietet das Baden im Rhein. Die Verwaltung erlässt eine ordnungsbehördliche Verordnung, durch die das Baden im Rhein auf Dormagener Stadtgebiet ab dem 31. August verboten ist. Grundlage der Verordnung ist eine dringliche Entscheidung des Stadtrates. Das Verbot wird kurz vor Inkrafttreten per Amtlicher Bekanntmachung publiziert. Die Stadt Dormagen unterstützt das Vorgehen zahlreicher weiterer Städte am Rhein, die das Badeverbot bereits beschlossen haben. Als verbotenes Baden gilt das Aufhalten in mehr als knöcheltiefem Wasser. 

„Jahr für Jahr sterben Menschen, weil sie den Rhein und seine Strömungen unterschätzen. Mit dem Badeverbot wollen wir verhindern, dass es zu weiteren tragischen Unfällen kommt“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Wir unterstützen die Initiative für das Verbot ausdrücklich und appellieren an alle Städte und Kommunen am Rhein, dieser Idee zu folgen.“ 

Der Rhein ist ein stark befahrener Fluss mit Strömungen, Wellenschlag sowie wechselnden Wasserständen. Das Baden im Rhein ist deshalb auch für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer sehr gefährlich. Bereits im Uferbereich bestehen Gefahren. Auch Personen, die sich nur am Ufer oder im seichten Wasser aufhalten, können durch Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss gezogen werden. 

Das Verbot gilt für das gesamte Dormagener Stadtgebiet. Ausgenommen sind dabei Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten, Übungen und Einsätze der Wasserrettungsdienste, Sportvereine oder der Feuerwehr, genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Dormagen, das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen sowie das Ausüben von Angelsport im Rahmen der geltenden Vorschriften. 

„Die ordnungsbehördliche Verordnung schafft eine klare Grundlage für das Einschreiten unserer Ordnungskräfte und die Ahndung von Verstößen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft werden“, erklärt der Erste Beigeordnete und Ordnungsdezernent Fritz Bezold.

Die Verordnung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Interessierte finden sie in Kürze hier.