Stadt Dormagen kritisiert Pläne zur Grundsteuerreform

Trotz massiver Widerstände der Städte und Gemeinden plant die Landesregierung zurzeit Anpassungen bei der Grundsteuer. Einem neuen Gesetzesentwurf zufolge soll es den Kommunen künftig ermöglicht werden, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu fordern.

Die Stadt Dormagen lehnt die Pläne der schwarz-grünen Koalition strikt ab. Stadtkämmerer Dr. Torsten Spillmann führt aus: „Eine Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene hätte weitreichende Konsequenzen. Keine Kommune wäre kurz vor Inkrafttreten der Reform auf diese Differenzierungsmöglichkeit vorbereitet und würde auch nicht über die notwendige Software verfügen. Auch Einnahmelücken wären eine Folge, wenn differenzierte Hebesätze vor Ort nicht rechtzeitig geregelt wären und Unklarheit herrschte, wonach besteuert werden müsste. Die Hebesatzlandschaft würde sich enorm verkomplizieren und die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen schwinden.“

In dem neuen Bundesmodell, dem sich das Land 2021 angeschlossen hat, werden die Wohn- und Geschäftsgrundstücke nach unterschiedlichen Methoden bewertet. Bei den Wohngrundstücken kommt das so genannte Ertragswertverfahren zum Einsatz, bei dem sich der Wert aus der Lage, Fläche, Bodenrichtwert und dem Baujahr ermitteln lässt. Bei den Geschäftsgrundstücken wird hingegen das Sachwertverfahren angewandt. Hierzu werden die Herstellungskosten sowie der Bodenrichtwert für die Bewertung des neuen Grundstückswerts herangezogen. Unter Anwendung verschiedener Steuermesszahlen für Wohn- sowie Geschäftsgrundstücke ergibt sich der Steuermessbetrag. Dieser multipliziert mit dem gültigen Hebesatz (nur darauf hat die Stadt Einfluss) ergibt die neue Grundsteuer.

Das Modell führt zu einer Werteverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken, durch welche Geschäftsgrundstücke im Verhältnis zu anderen Grundstücken überproportional an Wert verlieren. In der Folge tragen Geschäftsgrundstücke weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen bei. Dies müsste bei aufkommensneutraler Besteuerung von den übrigen Grundstückstypen, insbesondere der großen Gruppe der Wohngrundstücke, kompensiert werden. Wegen dieser Verschiebung hat das Land einen Vorschlag zur Einführung eines differenzierten Hebesatzes an die Bundesregierung gemacht. Dies würde bedeuten, dass es jeweils einen eigenen Hebesatz für die Wohn- und Geschäftsgrundstücke für die Festsetzung der Grundsteuer B geben würde.

Spillmann fürchtet eine Widerspruchs- und Klagewelle seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer. „Das würde die Arbeitsabläufe in den Kämmereien erheblich behindern“, so der Finanzchef abschließend.