Stadt Dormagen strebt Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an

Im Stadtgebiet sind in den vergangenen Monaten an verschiedenen Stellen leere Flaschen von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – gefunden worden. Dazu gehörten unter anderem der Parkplatz „Unter den Hecken“, der Schützenplatz in Dormagen und die Umgebung der Kulturhalle. Zudem wurden mehrfach Gruppen auf Schulhöfen und hinter der Stadtbibliothek angetroffen, die gerade Lachgas konsumierten. Deshalb spricht sich die Stadt Dormagen für ein Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet aus. Dies soll am 20. März im Stadtrat beschlossen werden.

„Leider müssen wir feststellen, dass der Konsum von Lachgas in den vergangenen Monaten gestiegen ist“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Uns ist zudem bekannt, dass in unserer Stadt Lachgas auch an Minderjährige verkauft wird. Diese Verkäufer nehmen die Gefahr von gesundheitlichen Schäden bei den Konsumentinnen und Konsumenten gleichgültig in Kauf. Das ist nicht hinnehmbar. Deshalb wollen wir jetzt strikt reagieren, bevor etwas Schlimmes passiert.“ 

Bereits Anfang September 2024 hatte eine betroffene Mutter den Bürgermeister kontaktiert, nachdem ihre Tochter massive Schäden durch Lachgasmissbrauch davongetragen hat. Daraufhin startete die Stadt Dormagen eine Aufklärungskampagne gegen Lachgas. Diese umfasste insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakaten in Schulen, Jugendzentren und öffentlichen Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Organisationen. Zudem warnte die Stadt Dormagen über Busanzeigen und in den sozialen Medien aktiv vor den Gefahren.

Lachgas wird häufig als „Spaßdroge“ in Partyszenen verwendet, da es kurzfristig euphorisierende Effekte hervorrufen kann. Doch der Missbrauch dieser Substanz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht, Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen bis hin zu langfristigen neurologischen Schäden. 

Um wirksam vorzugehen und Kinder und Jugendliche zu schützen, sieht der Entwurf der Verordnung ein Verbot des Verkaufs- sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige vor. Damit soll verhindert werden, dass Volljährige das Gas erwerben und anschließend den Minderjährigen zur Verfügung stellen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.


„Das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen müssen geschützt werden“, betont Lierenfeld. „Deshalb wollen wir diese Verordnung geschlossen auf den Weg bringen. Manchmal ist Prävention allein nicht ausreichend und es benötigt klare Verbote. Denn es geht hier um nichts weniger als die Gesundheit.“


Hintergrund:
Vorkommen Eigentlich wird Lachgas (Distickstoffmonoxid) zum einen von Ärzten als Schmerz- und Betäubungsmittel unter anderem bei Narkosen und zum anderen in der Industrie beispielsweise in Sahnekartuschen benutzt. Es ist farb- und geruchslos. Rechtsprechung Der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen ist in Deutschland bislang nicht flächendeckend verboten. Erste Städte wie Dortmund, Hamburg und Osnabrück haben jedoch aufgrund der möglichen Gefahren bereits Verbote in ihrer Kommune erlassen. In anderen Länder wie beispielsweise den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark und Frankreich gelten bereits landesweite Verbote.

Hilfe Mehr Informationen zur Wirkung, zu möglichen Folgen und Schäden von Lachgaskonsum gibt es im Internet unter www.dormagen.de/neinzulachgas. Beratung und Hilfe bieten das Jugendzentrum „Die Rübe“ telefonisch unter 0177 6724738 oder per Email an a.stefen[@]diakonie-rkn.de sowie die Suchtkrankenhilfe der Caritas (im Rhein-Kreis Neuss), Unter den Hecken 44 (1. Etage), telefonisch unter 02133 2500333 sowie per E-Mail an fachambulanz[@]caritas-neuss.de an.