In den vergangenen Monaten sind einige neue Bürgerinnen und Bürger in Wohnungen an der Fußgängerzone in der Stadtmitte gezogen. Deshalb möchte die Stadt Dormagen die neuen Anwohnerinnen und Anwohner über die dort geltenden Sonder-Verkehrsregelungen informieren. Diese dienen der Sicherheit sowie der Ordnung im innerstädtischen Bereich.
Die Fußgängerzone ist an allen Zufahrten entsprechend beschildert. Das Befahren ist ausschließlich dem Lieferverkehr zwischen 11 und 19 Uhr gestattet. Private Fahrten sowie das Parken sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das Befahren mit dem Rad ist bis zum Kernbereich der Fußgängerzone zulässig. Entsprechende Verkehrszeichen kennzeichnen den anschließenden Verbotsbereich.
Anwohnende, die ihren privaten Stellplatz oder ihre Garage nur über die gesperrten Bereiche erreichen können, erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Jahre. Diese erlaubt die Durchfahrt zur direkten Zufahrt auf das private Grundstück zu jeder Zeit. Nach Ablauf der drei Jahre muss diese bei Bedarf erneuert werden.
In begründeten Einzelfällen, wie zum Beispiel Umzügen, kann für Fahrten in die Fußgängerzone ebenfalls vorab eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Dies ist per Mail an verkehr[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch bei Claudia Beivers unter 02133 257 3232 möglich.